Hallo !
Ich habe nach Jahren meine 9mm Signalwaffe im Keller wieder gefunden und würde diese gerne für Silvester nutzen, um Signalmunition zu verschiessen (Leuchtkugeln etc.). Da sich die Gesetzeslage geändert hat,weiß ich nicht,was ich jetzt alles genau beachten muß, um diese zu Silvester gefahrlos nutzen zu können. Welche Antrage muß ich wo stellen um die Waffe zu Silvester nutzen zu können und um mir die dazu gehörige Munition im Internet zu können (Munitionserwerbschein).
Vielen Dank im vorraus
MfG
Lordikon30
Hallo Lordikon30,
Auskunft gibt dir das Ordungsamt Abteilung Waffen und Sprengstoffe.
Hallo Lordikon30
Hat Deine Waffe Deine PTB Kennzeichnung im Kreis und ist unverändert? Bist Du über 18 Jahre alt?
Wenn ja, darfst Du diese Waffe an Silvester auf Deinem physikalisch umfriedeten Grundstück mit der gebräuchlichen Munition abfeuern. (Unter der Beachtung der Gesetzgebung betreffend „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und „Irreführung der Polizei“.)
Auf öffentlichem Grund darfst Du Deine Waffe allerdings ohne kleinem Waffenschein nicht tragen, bestenfalls jedoch „nicht schussbereit“ transportieren.
Hat Deine Waffe keinen PTB im Kreis, darfst Du diese eigentlich ohne Bewilligung gar nicht besitzen. Ein abfeuern entfällt somit auch.
Munition solltest nicht über Internet kaufen, sondern im Fachhandel in Deutschland erwerben. Damit ist sichergestellt, dass Du nur erlaubte und vor allem sichere Munition verwendest.
Mein Tipp:
Kauf Dir normales Feuerwerk, das ist hübscher anzusehen und Du bist auf der sicheren Seite.
Viele Grüsse
Erich
Danke erstmal für die Antwort.
Ja die Waffe hat das PTB Zeichen und ich bin mittlerweile 40 Jahre alt und nutze die Waffe nur auf Privatgelände. Eigenlich will ich sie auch nur nutzen da mein Sohn das gerne sehen und hören möchte. Ich würde diese aus Zeitgründen im Internet bestellen bei einem deutschen Anbieter, daher die Frage ob der altersnachweis genügt , oder ob für die Platzpatronen ein Munitionserwerbschein benötigt wird.
Greets
Lordikon30
Hallo Lordikon30
Platzpatronen bis max. 450 Bar Druck bekommt in Deutschland jeder ab 18 Jahren mit Altersnachweis.
Der Versand wird aktuell unterschiedlich gehandhabt, da die Munition als „Gefahrengut“ gilt.
Grüsse
Erich
Ergänzung zum Transport:
Nicht Schussbereit UND nicht Zugriffsbereit. (Also unter Verschluss z.B. Kofferraum und getrennt von der Munition)
Danke nochmal für die schnelle Antwort.Lt. Inet sollen 9mm Patronen ~380 bar haben,so das es also keine Probleme geben dürfte.Habe mittlerweile auch einen Händler in meiner Nähe gefunden,so das sie doch direkt vor Ort kaufen kann.
Danke nochmals
greezs
Lordikon30
Hallo,
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten (eingezäunten) Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig.
Voraussetzung:
Das Schießen muss den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entsprechen.
Die Schreckschusswaffe muss eine PTB-Kennzeichnung besitzen.
Der verantwortungsbewusste Waffenbesitzer steht auch nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. Denn die enthemmende Wirkung verleitet zu riskanten und leichtsinnigen Aktionen bei denen leicht etwas passieren kann.
Soviel zur Waffe und dem Schießen allgemein.
Genauere Auskünfte gibt es auf dem Amt.
Zu der Munition und den verwendeten Pyroteschnischen Gegenständen bzw. Signalmunitzion gibt es Klassifizierungen der BAM (z.B. Klasse 2 BAM PM 2, oder Klasse 4).
Also vorsicht, was man verwendet. Manches wird anders eingeordnet und ist an Silvester verboten (Klasse 2 BAM PM 2) z.B. Vogelschreck, Starenschreck …
Hier gibt die BAM Auskunft.
Je nachdem wie alt die Waffe ist, war die 9mm Munition früher anders als heute. Die frühere 9mm Munition hatte einen Rand und wurde nur in Revolvern verschossen (Pistolen waren Kal. 8mm). Die heutigen 9mm Patronen haben keinen Rand mehr, sondern sind eher für Automatikwaffen gedacht. Deshalb würde ich hier empfehlen die Munition nicht im Internet zu bestellen, sondern vor Ort bei einem Händler.
Guß - Michel
Hallo ,
Die genauen Auskünfte hierzu können Sie bei der für Sie zuständigen Polizeibehörde erfragen; dort ist auch der kleine Waffenschein zu beantragen
Beste Grüsse