hallo
ich habe ein problem in meinem neuen haus mit den silikon eckfugen (wand-boden) im bad
es handelt sich um ein OKAL-fertighaus Bj-juli 2010
also ziemlich neu
kürzlich musste ich leider feststellen das an mehreren
stellen die silikonfugen meisst in den ecken vom raum
zwischen wand und fussboden gerissen sind (an der schlimmsten stelle hat sich der boden um fast 10 (zehn)
millimeter gesetzt !
der bauleiter meinte dazu -silikonfugen seien wartungsfugen und das normal sei!?
es kann doch nicht sein das sich der boden nach so kurzer zeit so viel setzt
es ist ein 13cm hoher fussbodenaufbau mit fussbodenheizung und zementestrich -hochwertige fliesen
und alles mit PCI kleber und PCI silikon verlegt
gibt es DIN-normen oder toleranzbereiche was kann oder nicht??? hilfe
mfg
elbeho23
Hallo „elbeho23“,
das Problem der Flankenabrisse an elastischen Dichtstoffen im Übergang „Fußboden"Wand“ ist bekannt. Und auch nicht immer vermeidbar.
Schüsseln des Estrichs in den Randbereichen ist trocknungsbedingt mit Flankenabrissen des Dichtstoffs verbunden.
Manche Dichtstoffe nehmen die Zugspannungen besser auf als andere, das ist jedoch kein Qualitätskriterium!
Dein Bauleiter hat recht mit den „Wartungsfugen“.
Wenn man es „absolut richtig“ machen wollte, müsste man die Fuge zwischen Boden- und Wandfliese über´einen langen Zeitraum „offen“ lassen, bis sämtliche Verformungen des Estrichs abgeklungen sind. Auch die Rückschüsselungen.
Aber damit kann und will aber verstä#ndlicheweise kein Bauherr leben!
Deswegen bleibt nach dem Aufbringen des Dichtstoffs kurze Zeit nach der Erstellung der Fliesenebene nur die Erneuerung der Abrissfugen (auf Kosten des Bauherrn) nach einem Zeitraum „X“.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo
Wenn man es „absolut richtig“ machen wollte, müsste man die
Fuge zwischen Boden- und Wandfliese über´einen langen Zeitraum
„offen“ lassen, bis sämtliche Verformungen des Estrichs
abgeklungen sind. Auch die Rückschüsselungen.
Ich würde das beim nächsten Bau genau SO machen.
LG
kürzlich musste ich leider feststellen das an mehreren
stellen die silikonfugen meisst in den ecken vom raum
zwischen wand und fussboden gerissen sind (an der schlimmsten
stelle hat sich der boden um fast 10 (zehn) millimeter gesetzt !der bauleiter meinte dazu -silikonfugen seien wartungsfugen
und das normal sei!?
Hallo.
Um was geht es denn hier? Dass die Silikonfuge reisst weil der Estrich sich um 1 Zentimeter gesenkt hat? Das ist doch eine natürliche Folge.
Allerdings habe ich Probleme zu glauben, dass sich ein Estrich so stark zusammenzieht. Vielleicht hat man hier wie in Köln bei der U-Bahn nur die Eisen geklaut oder vorenthalten.
Ich persönlich würde hier gegen den Bauträger vor Gericht ziehen.
Gruß
Zementestriche schüsseln !!!
Hallo elbeho23,
ein Zementestrich neigt immer zum Schüsseln. Mit Schüsseln ist das Verformung der Estrichplatte (wie eine Scheibe trockenes Brot) gemeint.
Wahrscheinlich wurde der Estrich, nach dem Einbau, auch viel zu früh und zu schnell getrocknet (Fertighaus, nach gießen der Bodenplatte soll das Haus in 9 Wochen bezugsfertig sein )
Nun hat sich der Estrich (wahrscheinlich) „zurückgeschüsselt“. Außerdem wird sich das Dämmmaterial auch noch setzen bzw. gesetzt haben.
Mein Fliesenleger setzt, im Neubau, die Sockelfliesen direkt auf dem Boden und versiegelt die Fugen erst nach 18 Monaten (vorausgesetzt der Bauherr ist damit einverstanden).
Gruß
Fritzmann2
Hallo Termid,
dem Fragesteller eine derartig unqualifizierte Antwort zu senden, ist unverantwortlich!
Wer nicht über die bauphysikalischen Grundkenntnisse zementgebundener Bauteile verfügt, der sollte sich auch zu dem Thema nicht melden!
Gerne noch einmal: WWW ist die Bezeichnung des Forums, nicht WWN …
-.-.-.-
Mit einem Kopfschütteln ob des hier angetragenen Unsinns: Klaus
Mit einem Kopfschütteln ob des hier angetragenen Unsinns:
Klaus
Bleib mal ein bisschen flauschig!!! Denke mal das sich seine Antwort
darauf bezieht, das eine Silicon naht unter Belastung reißt und nicht darauf, das sich eine Setzung des Estrichs normal ist!!
Falko
Hallo,
Schüsseln des Estrichs in den Randbereichen ist
trocknungsbedingt mit Flankenabrissen des Dichtstoffs
verbunden.
Auch eine Absenkung um 1cm bei einer Kleinfläche wie Bad? Das ist extrem und dürften zum Grenzbereich der DIN 18202 tendieren (hab sie leider nicht zur Hand).
Dein Bauleiter hat recht mit den „Wartungsfugen“.
Deswegen bleibt nach dem Aufbringen des Dichtstoffs kurze
Zeit nach der Erstellung der Fliesenebene nur die Erneuerung
der Abrissfugen (auf Kosten des Bauherrn) nach einem Zeitraum
„X“.
Der Zeitraum „X“ für Wartungsfugen beträgt, wenn man die Regelungen der VOB sowie geltende Rechtsprechung zugrunde legt, 2 Jahre. Verkürzte Frist. Und es sind gerade mal 7 Monate vergangen. Eine Sanierung durch ausführendes Unternehmen würde ich ohne viel Aufhebens verlangen. Bauleiter reden viel, wenn der Tag lang ist und es um Vermeidung von Kosten für Mängelbeseitigung geht.
Franz
Hallo Franz,
Auch eine Absenkung um 1cm bei einer Kleinfläche wie Bad?
Ja. Unabhängig von der Fläche, die hat mit dem Schüsseln, also den Randverformungen einer zementgebundenen Lastenverteilungsschicht NICHTS zu tun!
Das ist extrem und dürften zum Grenzbereich der DIN 18202
tendieren (hab sie leider nicht zur Hand).
Das würde Dir auch nicht viel helfen, denn
- ist diese Verformung nicht in der DIN 18560 zu finden,
- auch nicht in anderen Normen
- die Größe ist zwar auffällig, doch nicht „extrem“!
Der Zeitraum „X“ für Wartungsfugen beträgt, wenn man die
Regelungen der VOB sowie geltende Rechtsprechung zugrunde
legt, 2 Jahre.
Ebenfalls Irrtum!
Wir haben hier die Thematik "Randverformungen von Estrichen als Thema, und nicht Gewährleistungsfristen! Ansonsten: bitte Quellennachweis.
Und trocknungsbedingte Randkantenverformungen sind bei zementgebundenen Estrichen weder zu verhindern, noch als Mangel zu bewerten! Ich hoffe doch, dass Du Dich nicht gegen die anerkannten Regeln des Fachs wendest.
Eine Sanierung durch ausführendes
Unternehmen würde ich ohne viel Aufhebens verlangen.
Noch einmal: wer von dieser speziellen Thematik keine Ahnung hat, sollte zurückhaltender sein.
Ich selbst befasse mich bereits seit vielen Jahren hauptberuflich mit diesem Thema!
Bauleiter reden viel, wenn der Tag lang ist und es um Vermeidung von
Kosten für Mängelbeseitigung geht.
Damit hast Du etwas ausgedrückt, was nicht widerlegbar ist!
(Hilfreich in der Sache ist es jedoch ebenfalls nicht)
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Klaus,
zwei Themen:
Wartungsfuge
Auszug z.B. aus diesem Link
http://www.bau-sach-verstand.eu/de/real-estate/archi…
_Nach der DIN 52460 gilt:
„die Wartungsfuge ist einer starken chemischen oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“
Es stellt sich hierbei die Frage, wie das Wort „stark“ zu definieren ist und ob bei einem häuslichen Gebrauch bereits eine starke Belastung vorliegt.
Bezüglich der Sockelfugen am Übergang zwischen Boden- und Wandfliesen ist man sich deshalb in Sachverständigenkreisen einig, dass es sich hier nicht um eine Wartungsfuge handelt._
==> Wir reden nicht von Wartungsfugen! Es gelten die Gewährleistungsfristen.
DIN und VOB
Das ist extrem und dürften zum Grenzbereich der DIN 18202
tendieren (hab sie leider nicht zur Hand).Das würde Dir auch nicht viel helfen, denn
- ist diese Verformung nicht in der DIN 18560 zu finden,
Klar, ebensowenig in der ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“ (Bestandteil der von mir erwähnten VOB Teil C), weil beide Normen sich mit den Stoffen und Ausführung befassen.
- auch nicht in anderen Normen
Wieso meinst du habe ich explizit die ATV DIN 18202 „Maßtoleranzen im Hochbau“ (Bestandteil der von mir erwähnten VOB Teil C) erwähnt? Weil genau dort die Ebenheitheitstoleranzen geregelt sind. In Tabellenform, unterteilt in verschiedene Bereiche, u.a. „Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden, Fliesen- und Plattenbelägen, Verbundestrichen … sowie flächenfertige Böden wie Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen…“, mit Stichbezugsmaßen von 0,1m bis 15m und den jeweils zulässigen Ebenheitstoleranzen.
- die Größe ist zwar auffällig, doch nicht „extrem“!
Nun, bei einem Messabstand von 4m dürfen max. 10mm Toleranz vorhanden sein, bei einem Abstand von 2m noch 6mm, bei 1m gerade mal 4mm. Ist nicht soooviel.
Der Zeitraum „X“ für Wartungsfugen beträgt, wenn man die
Regelungen der VOB sowie geltende Rechtsprechung zugrunde
legt, 2 Jahre.Ebenfalls Irrtum!
Kritisch. Zitat aus dem Link:
_In diesem Sinne wird auch im Praxishandbuch „Dichtstoffe, IVB 2004“ unter Ziffer 6.6 zu Wartungsfugen ausgeführt:
„Die Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass die Wartungsfuge bereits vor der Ausführung benannt und festgelegt sein muss. Insofern müsste ein Käufer explizit darauf hingewiesen werden , wo Wartungsfugen vorliegen.“_
Zur Rechtsprechung in diversen Entscheidungen muss ich bei Gelegenheit mal nachsuchen, ich bin mir da ziemlich sicher. Und die diversen Möglichkeiten für Verarbeitungsfehler sind meist die Gründe für Fugenabrisse. Das kann man i.d.R. dann immer nachweisen.
Und trocknungsbedingte Randkantenverformungen sind bei
zementgebundenen Estrichen weder zu verhindern, noch als
Mangel zu bewerten!
Wo hast du das her? Weshalb sollten bei Estrichen die DIN 18202 nicht gelten, wenn sie ausdrücklich darauf eingeht? Sie berücksichtigt schon die handwerklichen und technischen Möglichkeiten und Machbarkeiten.
Ich hoffe doch, dass Du Dich nicht gegen
die anerkannten Regeln des Fachs wendest.
Hehehe, das hast du dir gemerkt.
Noch einmal: wer von dieser speziellen Thematik keine Ahnung
hat, sollte zurückhaltender sein.
Ich selbst befasse mich bereits seit vielen Jahren
hauptberuflich mit diesem Thema!
Mmmhhh…, da sag ich jetzt nichts dazu.
Bauleiter reden viel, wenn der Tag lang ist und es um Vermeidung von
Kosten für Mängelbeseitigung geht.Damit hast Du etwas ausgedrückt, was nicht widerlegbar ist!
Hauptsache in den Nebensächlichkeiten sind wir uns einig.
Franz