Was sagt Dir denn dein „Bauchgefühl“ dazu?
Schon weil Du diese Frage stellst ist Dir doch das Unrecht was Du da begehen willst bewußt - oder?
Es ändert nichts an den Tatsachen.
Ist es denn so furchtbar wichtig, dass es nicht bis zum 16. Gebutstag warten kann? Macht sich nicht gut in „den Akten“ wegen so einer Sache eine Bestrafung billigend in Kauf zu nehmen. In dem Zusammenhang verstehe ich auch nicht die „Empfehlung“ sich auf …ein Versehen bei der Altersangabe… zu berufen und im Nachhinein eine Korrektur vor zu nehmen. Es zählt alleine das was Du bei der Beantragung geschrieben hast.
DENKE MAL DARÜBER NACH!
ok dann warte ich bis ich 16 bin
.gutefrage.net/frage/sim-karte-ab-16
Klar?
Nein eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.
Das ist die richtige Entscheidung.
Da kannst Du auch in Ruhe die Tage bis zum Geburtstag verbringen ohne mit der Gefahr leben zu müssen irgendwann unangenehm auf zu fallen.
Mit einem Handy kann man jede menge Unsinn anstellen, z.B. Waren bestellen etc. Deswegen gibt es ja die Altersgrenze. Was Sie vorhaben ist auf jeden fall gesetzwidrig. Wenn Sie an Ihrem Ausweis Änderungen vornehmen ist das Urkundenfälschung.
Hallo,
ganz klar, rechtlich nicht in Ordnung.
Mit 15 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Ein Geschäft ist also schwebend unwirksam. Das heißt, dass deine Eltern/ Erziehungsberechtigten das Geschäft nichtig machen können. Nur dann nicht, wenn es unter §110 BGB fällt - dem sogenannten Taschengeldparagraphen.
Als jugendlicher Nutzer wird man leider auf auf so manchen „interessanten“ Seiten sehr oft gelinkt, die Erfahrung fehlt, und dann kommen schnell mehrere 100 € in einem Monat Kosten zusammen. Dann hättest Du eh ein großes Problem.
Mach’ Prepaird oder einige Dich mit Deinen Eltern.
MfG
KKl
bei der sim karte handelt es sich um eine o2o prepaid karte die man im Einzelhandel kaufen kann
Hallo und Nein das wäre : § 263 StGB
Betrug,sowie mindestens 4 Wochen gesiebte Luft im Cafe Viereck ( Dauerarrest nach Jugendstrafrecht )
Mfg,
Die Frage ist was für eine SIM-Karte es ist- eine Prepaid Karte wäre möglich im Rahmen des Taschengeldparagrafen, eine SIM mit Vertrag nicht, da Jugendliche in deinem Alter keine Verträge mit langer Laufzeit und Kosten, die sie nicht allein zahlen können, eingehen dürfen. Dazu brauchst du einen Erziehungsberechtigten oder einen anderen Erwachsenen (Oma Opa, Tante etc.) die den Vertrag dann auch über die Dauer bezahlen…
Hallo,
dann kann ja nichts schief gehen. Du zahlst ja im Voraus von Deinem Taschengeld.
MfG
KKl