Hallo an die Fachjuristen,
wenn jemand nur an Sonn-/Feiertagen arbeitet, an dem der Betriebsrat zu hat, aber innerhalb der Woche dann mehrere Gespräche mit dem Betriebsrat (natürlich nur dienstliche Angelegenheiten) führt, DARF das Personalmanagement diese Zeiten als Dienstzeiten ablehnen mit der Begründung, sei nicht während der Arbeitszeiten gewesen???
Wenn ja, wo ist die nächste hohe Brücke, von der man effektiv endgültig solche Probleme lösen kann?
Danke für evtl. Unterstützung.
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MOD Pierre