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Fehlt noch eines? Denn ich schreibe morgen einen Test und möchte keines vergessen… :S
Danke im Vorraus!
Fehlt noch eines? Denn ich schreibe morgen einen Test und möchte keines vergessen… :S
Danke im Vorraus!
Hi Lillylione,
Die Liste ist zwar vollständig, allerdings ist nicht der/die Bundeskanzlerin, sondern die Bundesregierung ein Verfassungsorgan. Das können nur Institutionen sein, keine Personen.
LG
Christian
Hallo,
Die Liste ist zwar vollständig, allerdings ist nicht der/die
Bundeskanzlerin, sondern die Bundesregierung ein
Verfassungsorgan. Das können nur Institutionen sein, keine
Personen.
angesichts des Umstandes, daß der Bundespräsident durchaus ein Verfassungsorgan ist, erscheint mir die Begründung wenig schlüssig (auch wenn die Kernaussage nicht falsch ist).
Gruß
C.