Der Fehler liegt ja schon bei der Einleitung:
Das ist natürlich völlig falsch, da weder die Todesstrafe, das Beschimpfen von Homosexuellen noch mangelnde Emanzipation der Frau ein Grund wäre, den Status als sicheres Herkunftsland zu verlieren. Die Definition für Deutschland lässt sich ganz leicht im GG Art. 16a nachlesen:
Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.
Auch im AsylG §29a findet sich etwas dazu:
(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.
Das trifft (m. E.) auf ca. 70 Prozent aller Länder der Erde zu!
Als sichere Staaten gelten für Deutschland auch nur die Mitglieder der EU, Ghana, Senegal und ein paar Balkanstaaten sowie die Schweiz und Norwegen. Die USA gelten also offiziell nicht als sicheres Herkunftsland.