Ich hab heute ausgemistet und eine ungeöffnete Packung Kadefungin 3 gefunden. Die allerdings schon seit Juni 2016 abgelaufen ist. Komplett versiegelt und unbenutzt.
Kann ich diese dennoch benutzen oder sind die hinüber?
Laut BPZ : heißt es nach Ablaufdatum nicht mehr verwenden
Laut Apothekerin: kann man es noch. Sie sagte, eigentlich müsste sie NEIN sagen, wegen Verkauf, aber sie würde es noch verwenden. Also was jetzt?
Moin,
Laut Apothekerin: kann man es noch. Sie sagte, eigentlich müsste sie NEIN sagen, wegen Verkauf, aber sie würde es noch verwenden. Also was jetzt?
Naja, auch wegen des Verkaufs muss „Nein“ sagen, aber dringlicher wegen der Haftung!
Dass sie sie noch nutzen würde zeigt doch schon, dass eine erhebliche Reserve beim Verfallsdatum vorhanden ist.
Warum werden sonst abgelaufene Medikamente in Länder geschickt, die einen Notstand bei M. haben? Selbst wenn es mal Vorfälle geben sollte, hat man vermtl. sehr vielen Menschen geholfen.
Gut es ist kein Präparat für mich, da Männchen, aber ich würde sie benutzen.
ABER, es gibt Medikamente, die schnell verfallen! Dies gilt besonders für individuell hergestellte M.
Auch wenn man sich über die einzelnen Zutaten informiert, sie stabil sind, kann das im Zusammenspiel anders sein.
Essig und Backpulver kannst Du lange lagern, aber füge sie mal zusammen!
Alles Gute!
Gruß Volker
Das Ablaufdatum ist eine rundum sorglos Datum, Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller, dass das Medikament, bei richtiger Lagerung, den Angaben und Anforderungen entspricht.
Der erste Punkt ist der Wirkstoff selbst. Dieser kann sich mit der Zeit abbauen, sodass die Dosierung nicht mehr stimmt. Bei manchen Stoffen können dabei auch giftige Produkte entstehen.
Etwas anderes ist, dass sich bei der Herstellung auch Keime einschleusen können. Diese können sich dann mit der Zeit vermehren.
Dann ist da noch die Verpackung selbst. Kunststoff ist nicht wirklich wasserdicht. Ein bisschen Feuchtigkeit diffundiert mit der Zeit durch jede Folie.
Entsprechend wird dann das Ablaufdatum festgelegt, welches natürlich auch bei einer „Montagscharge“ passen muss.
MfG Peter(TOO)
Die Verwendung ist nicht gefährlich, aber es ist gut möglich, dass es schlicht keine Wirkung gibt.
Es geht hier nicht um ein MHD wie bei Lebensmitteln, sondern um ein Verfallsdatum.
Mach also, was Dir gefällt - was sollte man denn da antworten? Erwartest Du, dass ein Verfallsdatum nur angegeben wird, damit die pöse, pöse Pharmaindustrie mehr verkaufen kann?
Schöne Grüße
MM
Das geschieht(geschah) aber illegal !
Es wäre auch unethisch, wenn man solche Rückläufer statt zur Entsorgung, womöglich noch mit neuen Labeln, verkaufen oder auch verschenken würde.
Ich erinnere mich, es gab solche Fälle.
Aber das ist und war Betrug, Verstoß gegen einschlägige Gesetze.
Mfg
duck313
Tja, es gibt da viel zu sagen, aber für eine Grundsatzdiskussion ist hier nicht der richtige Platz.
Gruß Volker