Sind diese Accessoires legal?

Ich würde mir gerne so etwas kaufen:

http://www.blingking24.com/Ladies-Section/Halsketten…

Und so etwas:
http://www.rockyhorrors.co.uk/new-rock-boots-280-s1-…

Und 'nen Patronengurt.

Ist der Erwerb und Besitz überhaupt legal (auch ausserhalb von Deutschland)?

Vielen Dank schon mal im Voraus :smile:

Hallo Müsligrüschli_17,

die Sachen habe ich mir angesehen.
Schlagringe gehören in Deutschland zu den Verbotenen Waffen.

Solltest Du im Ausland kaufen, so könntest Du Schwierigkeiten bei der Lieferung mit dem deutschen Zoll bekommen.

Geht das Ding am Zoll vorbei zu Dir, so bekommst du Probleme, wenn es einer sieht und Dich anzeigt oder es gar ein Polizist sieht.

Von da her würde ICH mir an Deiner Stelle das Geld für was anderes ausgeben.

LG
H.Letzing

Hallo H.Letzing

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wollte jetzt aber doch noch fragen ob es denn legal wäre wenn die Kette aus Plastik ist. Vermutlich zwar eher nicht aber man sieht ja hin und wieder Leute damit rumlaufen. Haben die sich dann alle strafbar gemacht?

Liebe Grüsse und herzlichen Dank

Müsligrüschli_17

Hallo,
zu beginn ein kleiner Tip:
mit sowas begibt man sich grundsätzlich auf dünnes Eis.

Sobald du gefahrlos mit den Fingern durch die Ringe kommst d.h der Schlagring nicht zu klein, keine zacken oder sonstige Widerstände ein gefahrloses benutzen das Schlagring verhindern dann ist es ein verbotener Gegenstand im sinne des §40 Waffengesetzes!
Darüberhinaus zählt bei Veranstaltungen, Diskos usw… auch das Hausrecht bzw. Versammlungsrecht. Mir ist derzeit keine Einstufung des BKA für solche Ketten bekannt, aber mit dem Schlagring wäre ich vorsichtig!
In den umliegenden Ländern ist das zwar nicht überall so. In England, Tschechien, Polen usw… kann man diese Gegenstände zwar legal kaufen. Aber nicht nach Deutschland einführen.

Die Boots sind wahrscheinlich grenzwertig, je nach übrigem Outfit, das dürfte dann auch auf den jeweiligen Kontrolleur ankommen.

Zum Patronengurt mit Munition. Wenn es sich dabei um leere Hülsen (ohne Geschoß), ohne Treibsatz, usw… sprich Munition die nicht benutzt werden kann, handelt. Dürfte es soweit kein Problem sein.

Diese Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.

Hallo

Ich bin kein Jurist oder ähnliches, aber ich wüsste keinerlei Grund warum diese Artikel nicht legal sein sollen. Die Halskette hat keinerlei praktischen Nutzen, sie sieht halt schlicht wie ein Schlagring/Messer aus, das wars dann aber auch schon (Ist ja noch nichtmal in Originalgrösse, somit also garnicht als Schlagring/Messer zu verwenden, es sei denn du möchtest ein Kleinstkind damit ausstatten :wink:).

Die Stiefel haben zwar „etwas“ übertriebene Nieten, sollten aber ebenfalls kein Problem machen, ich selbst habe ebenfalls NewRockBoots mit nicht ganz so langen Spitznieten und die kamen schliesslich auch problemlos durch den Zoll…

Ausserdem ist der Shop gemäss Impressum deutsch und registriert, demnach wird er wohl kaum illegale Ware führen. Und solltest du nicht aus Deutschland kommen dann würd ich mir bezüglich legalität sowiso keine Gedanken machen, da das Deutsche Waffengesetz sowiso deutlich schärfer als das schweizerische/österreichische ist.

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens halbwegs behilflich sein :smile:.

Hallo,
oftmals begründet nur der gedachte Zweck den Verstoß nach WaffG. Ich kann deshalb hier keine rechtlichen Probleme erkennen. Vielleicht wird das aber in anderen Bundesländern anders gesehen.
Im Zweifel: frag’ mal beim BKA an.

Eigentlich ist das meiste hier ja schon von meinen Vorschreibern zutreffend erläutert worden. Ich will es hiermit nur noch mal bestätigen.

Zum „Ausland“ kann ich nahezu nichts beitragen, da das „Ausland“ ja nicht ein Recht hat, sondern es dererlei mehrere tausend gibt. Was in dem einen Land Kinderspielzeug ist, zieht im anderen Land möglicherweise eine Strafverfolgung nach sich. Ausserdem ändert sich „Recht“ ja ständig. Vorsichtig wäre ich also allemal.

Nun zu D:
Sofern die Schlagringkette am Ende nicht als Schlagring nutzbar ist, dürfte diese nahezu unkritisch sein. Das BKA hat bisher bei ähnlichen Gegenständen, sofern diese nicht wirklich als Schlagring einsetzbar waren, immer die Verbotseigenschaft verneint. Theoretisch wäre die Kette sogar „frei“, wenn Sie als Schlagring verwendbar wäre, aber die Zweckbestimmung halt eine andere ist. In letzter Zeit zieht das BKA, wohl aufgrund politischen Drucks, bei Einstufungen die Daumenschrauben aber massiv an. Ausreichende Sicherheit bringt also nur ein Antrag auf Einstufung beim BKA. Es ist letztlich auch das Einzige, was einen Polizisten vor Ort, oder die StA, davon abhält, richtig Terror zu machen. Dir muß klar sein, dass Du früher oder später jemandem damit begegnest, der sämtliche Hebel in Bewegung setzt, Dir das Teil abzunehmen. Willst Du das verhindern, benötigst Du einen Feststellungsbescheid des BKA’s. Zur Einfuhr: Ich könnte fest wetten, dass man schon bei der Einfuhr, sofern das Päckchen kontrolliert wird, Terror macht. Davor schützt wieder nur: Ein BKA Bescheid. Allerdings stuft das BKA nichts ein, was es nicht physisch vorliegen hat. Ein für Dich wohl nicht lösbares Dilemma.

Der Patronengürtel: Solange die Patronen darin kein Treibmittel enthalten: Kein Problem. Aber auch hier gilt: Wenn die Patronen darin noch scharf aussehen, wird der Beamte, der Dir früher oder später über den Weg läuft, das nicht erkennen können. Folglich wird man sie beschlagnahmen, begutachten lassen, und nach Feststellung des fehlenden Treibmittels, wieder freigeben. Wenn die Patronen darin aber erkenntlich unbrauchbar sind (Bohrung, Abgeschossen, fehlendes Projektil), sinkt die Wahrscheinlichkeit von Ärger massiv.

Die Stiefel: Nun die tangieren wenigstens nicht irgendeinen Verbotsparagraphen. Da sie aber vermutlich durchaus als Waffe einsetzbar wären, bekommst Du je nach Region möglicherweise Probleme, wenn Du Dich in einem Gebiet aufhältst, in dem ein Waffenverbot besteht. Also z.B. öffentliche Veranstaltungen. Da mußt Du nichtmal absichtlich durchlaufen, es reicht wenn z.B. eine Gruppe Demonstranten in Dich „reinläuft“. Es dürfte sich dann ähnlich verhalten wie bei einem freien Messer: Ärger… Ggf. in Strümpfen nach Hause laufen.
Dazu kommt bei den Stiefeln eine gewisse Verletzungsgefahr, auch unabsichtlich. Das tangiert dann m.E. durchaus das Gefahrenabwehrrecht. Soll bedeuten: Auch wenn die Stiefel nicht unter das WaffG fallen, wird man sie Dir möglicherweise früher oder später abnehmen, wenn Du damit in der Öffentlichkeit rumläufst, und dem „Falschen“ begegnest. Ob Dir die Sache den Adrenalinschub wert ist, mußt Du selbst entscheiden.
Wenn ich Du wäre…. würde ich für die Kette vorher beim BKA anfragen. Der Patronengurt dürfte kein Problem sein, wenn wie oben geschildert ersichtlich unbrauchbar. Auch bei den Stiefeln wäre ich vorsichtig. Zwar besteht hier keine direkte Strafandrohung, aber ich schrieb ja bereits wie die Sache wohl irgendwann mal laufen wird. Und was nutzen Stiefel, wenn man auf Socken nach Hause laufen muß. Sogar wenn man Dir am Ende Recht gäbe.

Tut mir leid, dass ich hier nirgends definitv „erlaubt“ oder „verboten“ schreiben kann. Der Bereich der von Dir genannten Gegenstände ist leider derart, dass Du damit bei dem einen Beamten keine Probleme, beim nächsten hingegen schon welche bekommen wirst. Und vor den Folgen schützt Dich nur die rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Stellen, die Du dann auch dabei haben solltest.

Wie ein Vorredner auch schon schrieb: „Das war keine Rechtsberatung“. Nur eine Meinung.

Hallo,Antwort gibt das neue Waffengesetz.
Gruß

Hey MÜsligrüschli_17,

wenn es sich bei dem „Schlagring“ an der Kette um eine einsatzfähige Waffe handelt, was ich bezweifel, ist sie illegal, aber ich denke das ding ist klein und besteht auch nicht aus massivem Stahl. Bei den Boots weiß ich nicht wie die bestimmungen sind, aber es gibt ja auch Nietenarmbänder aber versuch dich da lieber nochmal schlau zu machen.

gruß
Tobgru

Auf eine Diskussion mit Polizeibeamten würde ich es nicht ankommen lassen.

Häufig lese ich in Zeitungen, daß auch legale Softairwaffen von der Polizei beschlagnahmt werden.
Polizisten wissen leider nicht alles übers Waffenrecht und teuer wird es immer für den Angeklagten, nie für den Polizisten.
Von daher …

LG

Hallo
Meine Antworten sind keine rechtssichere Antwort, weil ich sowas nicht darf (bin kein Anwalt). Also hier meine persönliche Meinung:
Ein Schlagring, der seine ursprüngliche Funktion nicht ausüben kann, ist legal. Wenn er z.B. aus Gummi oder zu klein (Schmuckstück) oder zu groß (Bücherstütze) zum Tragen ist. Er ist eben nicht als Symbol verboten, sondern als Waffe. Hat er diese Eigenschafft nicht, ist er legal.
Patronengurte sind legal, wenn die Patronen keine Treibladung (Pulver) und kein funktionstüchtiges Zündhütchen haben und die Geschosse weder Leuchtspur oder Hartkern sind, oder man für diese Patronenart (wenn sie also doch schussfähig ist) eine Erlaubnis hat. Es gibt genug Anbieter für solche „Gürtel“.
Wie die Dinger aber in anderen Ländern angesehen werden ist von deren mehr oder weniger sinnvollen Bestimmungen abhängig. Früher konnte man als Punk mit so einem Ding in die Schule gehen und nichts war. Heute bekommen die Lehrer das Kreischen und eventuell hat man eine Hausdurchsuchung. Nicht weil es illegal wäre, … aber da könnte ja auch noch was anderes sein. Es sind eben Zeiten (inzwischen), wo andere und der Staat immer von der schlimmsten Annahme ausgehen.
So, ich hoffe dass ich helfen konnte.
Gruß vom Wolf

Hallo
Noch ein Nachtrag zu den Schuhen. Es ist immer ein Ermessensspielraum der Polizei dabei. Mit den Spikes an den Schuhen kann es auf einer Demo oder einem Volksfest schon mal Stress geben. Weil, es könnte ja die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit erhöhen und das ist nicht erwünscht. Es ist zwar noch nicht so weit, dass Kugelschreiber darunter fallen (und man kann wirklich üble Sachen mit einem robusten Schreibgerät machen), aber das kommt sicher auch noch. Wie gesagt … „Ermessensspielraum“.
Gruß vom Wolf

Hallo
So weit ich das beurteilen kann sind die Teile legal, da es sich um wenn auch etwas sperrigen Schmuck handelt.

Gruß Anton

Hallo ,
leider kann ich dir diese frage nicht beantworten da ich es nicht weiß
gruß

Hi,
ich glaube die Antwort liegt schon in der Frage. Solange es nur Accessoires darf niemand was sagen. Bei den Schuhen sehe ich kein Problem, die Kette ist gewöhnungsbedürftig, aber solange nur eine Maus den Schlagring benutzen kann ist das auch noch Akzeptabel. Der Patronengurt ist grenzwertig. Man darf z.B. auch nicht mit ner Softair in der Hand auf der Straße rumlaufen, weil dann alle denken könnten, da läuft ein Mörder. Und bei Patronen… ah da weiß ich nich. Ich würds lassen. Aber ansonsten alles okay.

Gruß
Posaunenhuper