Eigentlich ist das meiste hier ja schon von meinen Vorschreibern zutreffend erläutert worden. Ich will es hiermit nur noch mal bestätigen.
Zum „Ausland“ kann ich nahezu nichts beitragen, da das „Ausland“ ja nicht ein Recht hat, sondern es dererlei mehrere tausend gibt. Was in dem einen Land Kinderspielzeug ist, zieht im anderen Land möglicherweise eine Strafverfolgung nach sich. Ausserdem ändert sich „Recht“ ja ständig. Vorsichtig wäre ich also allemal.
Nun zu D:
Sofern die Schlagringkette am Ende nicht als Schlagring nutzbar ist, dürfte diese nahezu unkritisch sein. Das BKA hat bisher bei ähnlichen Gegenständen, sofern diese nicht wirklich als Schlagring einsetzbar waren, immer die Verbotseigenschaft verneint. Theoretisch wäre die Kette sogar „frei“, wenn Sie als Schlagring verwendbar wäre, aber die Zweckbestimmung halt eine andere ist. In letzter Zeit zieht das BKA, wohl aufgrund politischen Drucks, bei Einstufungen die Daumenschrauben aber massiv an. Ausreichende Sicherheit bringt also nur ein Antrag auf Einstufung beim BKA. Es ist letztlich auch das Einzige, was einen Polizisten vor Ort, oder die StA, davon abhält, richtig Terror zu machen. Dir muß klar sein, dass Du früher oder später jemandem damit begegnest, der sämtliche Hebel in Bewegung setzt, Dir das Teil abzunehmen. Willst Du das verhindern, benötigst Du einen Feststellungsbescheid des BKA’s. Zur Einfuhr: Ich könnte fest wetten, dass man schon bei der Einfuhr, sofern das Päckchen kontrolliert wird, Terror macht. Davor schützt wieder nur: Ein BKA Bescheid. Allerdings stuft das BKA nichts ein, was es nicht physisch vorliegen hat. Ein für Dich wohl nicht lösbares Dilemma.
Der Patronengürtel: Solange die Patronen darin kein Treibmittel enthalten: Kein Problem. Aber auch hier gilt: Wenn die Patronen darin noch scharf aussehen, wird der Beamte, der Dir früher oder später über den Weg läuft, das nicht erkennen können. Folglich wird man sie beschlagnahmen, begutachten lassen, und nach Feststellung des fehlenden Treibmittels, wieder freigeben. Wenn die Patronen darin aber erkenntlich unbrauchbar sind (Bohrung, Abgeschossen, fehlendes Projektil), sinkt die Wahrscheinlichkeit von Ärger massiv.
Die Stiefel: Nun die tangieren wenigstens nicht irgendeinen Verbotsparagraphen. Da sie aber vermutlich durchaus als Waffe einsetzbar wären, bekommst Du je nach Region möglicherweise Probleme, wenn Du Dich in einem Gebiet aufhältst, in dem ein Waffenverbot besteht. Also z.B. öffentliche Veranstaltungen. Da mußt Du nichtmal absichtlich durchlaufen, es reicht wenn z.B. eine Gruppe Demonstranten in Dich „reinläuft“. Es dürfte sich dann ähnlich verhalten wie bei einem freien Messer: Ärger… Ggf. in Strümpfen nach Hause laufen.
Dazu kommt bei den Stiefeln eine gewisse Verletzungsgefahr, auch unabsichtlich. Das tangiert dann m.E. durchaus das Gefahrenabwehrrecht. Soll bedeuten: Auch wenn die Stiefel nicht unter das WaffG fallen, wird man sie Dir möglicherweise früher oder später abnehmen, wenn Du damit in der Öffentlichkeit rumläufst, und dem „Falschen“ begegnest. Ob Dir die Sache den Adrenalinschub wert ist, mußt Du selbst entscheiden.
Wenn ich Du wäre…. würde ich für die Kette vorher beim BKA anfragen. Der Patronengurt dürfte kein Problem sein, wenn wie oben geschildert ersichtlich unbrauchbar. Auch bei den Stiefeln wäre ich vorsichtig. Zwar besteht hier keine direkte Strafandrohung, aber ich schrieb ja bereits wie die Sache wohl irgendwann mal laufen wird. Und was nutzen Stiefel, wenn man auf Socken nach Hause laufen muß. Sogar wenn man Dir am Ende Recht gäbe.
Tut mir leid, dass ich hier nirgends definitv „erlaubt“ oder „verboten“ schreiben kann. Der Bereich der von Dir genannten Gegenstände ist leider derart, dass Du damit bei dem einen Beamten keine Probleme, beim nächsten hingegen schon welche bekommen wirst. Und vor den Folgen schützt Dich nur die rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Stellen, die Du dann auch dabei haben solltest.
Wie ein Vorredner auch schon schrieb: „Das war keine Rechtsberatung“. Nur eine Meinung.