Hallo zusammen,
folgender Fall:
Eine Hauseigentümerin betreibt auf Ihrem Haus seit Dezember 2011 eine Photovoltaikanlage.
Im Jahr 2017 hat sie einen Ertrag von insgesamt 4.127 kWh ins Versorgungsnetz und 1.061 kWh ins eigene Netz eingespeist.
Der Energieversorger vergütet den ins öffentliche Netz eingespeisten Ertrag mit 4.127 kWh x 28,74 Ct/kWh=1186,10 €. Den im eigenen Netz eingespeisten Ertrag vergütet der Energieversorger mit 1.061 kWh x 16,3800 Ct/kWH.
Die Eigentümerin gibt in der Anlage EÜR die oben genannten Vergütungen als Betriebseinnahmen an. Die Eigentümerin hatte bedingt durch die Erträge im eigenen Netz weniger Stromkosten. (ca. 1.016 kWh x ca.25 Ct/kWh= 265,00 €). Müssen diese Ersparnisse auch als Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR angegeben werden?
Danke für Hinweise.
Gruß