Jedesmal wenn das Nachbarschiff neben meinem Liegeplatz einparkt, schrammt er ohne Fender an meiner Bordwand vorbei. Der Hobbyskipper sagt, er sei nicht verpflichtet, bei Anlegemanöver Fender zu setzen. Stimmt das ?
Tach!
Jedesmal wenn das Nachbarschiff neben meinem Liegeplatz
einparkt, schrammt er ohne Fender an meiner Bordwand vorbei.
Der Hobbyskipper sagt, er sei nicht verpflichtet, bei
Anlegemanöver Fender zu setzen. Stimmt das ?
M.W. ja.
Selbstverständlich ist es meiner Erfahrung nach Usus und eine Selbstverständlichkeit, aber keine allgemeine Vorschrift. Einzelne Marinas könnten jedoch eine entsprechende Vorschrift erlassen.
Allerdings ist der werte Nachbar schadenersatzpflichtig, sofern ihm die Beschädigung an Deinem Boot nachzuweisen ist.
Reicht es nicht aus, an Deinem Boot ausreichend Fenderkissen anzubringen? Also nicht nur an der breitesten Stellöe, sondern auch vorne und hinten, um beim Ausparken z. B. den ausschwenkenden Bug des Nachbarn am eigenen Heck abfangen zu können?
So mache ich das, obwohl der Nachbar seinerseits Fender setzt.
Die Kratzer an meinem Boot sind somit allein von mir…
Gruß,
M.
Hi,
frag den Guten mal, wo sein Auto steht!? )
allg. Sorgfaltspflicht
Hallo,
Jedesmal wenn das Nachbarschiff neben meinem Liegeplatz
einparkt, schrammt er ohne Fender an meiner Bordwand vorbei.
Der Hobbyskipper sagt, er sei nicht verpflichtet, bei
Anlegemanöver Fender zu setzen. Stimmt das ?
Völlig unabhängig davon, in welchem Lebensbereich man tätig ist, gibt es eine allgemeine Sorgfaltspflicht für das eigene tun und das Gebot, Schäden und vermeidbare Belästigungen von anderen Bürgern fern zuhalten.
Wer sich daran nicht hält, handelt fahrlässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
Gruß Uwi
Moin an alle,
die Frage ist doch eigentlich anders gemeint. ==>
Wie verhält man sich selbst richtig gegenüber anderen Booten und Freizeitkapitänen?
Ich war (nach der Wende) 12 Jahre lang Vorsitzender eines Bootsvereins.
Und kann „nur“ sagen, was hier schon angesprochen wurde und im allgemeinem Leben und Strassenverkehr gilt:
„Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundregeln im …“
Na den Rest kennen sicher alle.
Nur manche halten sich nicht daran, weil sie gleicher sind als alle anderen.
In unserer Hafenbenutzerordnung hatten wir festgehalten: „Dass sich jeder Benutzer im Hafen so zu verhalten hat, dass andere Boote oder Menschen nicht (durch Sog, Wellengang oder eigenes Verhalten) be-oder geschädigt werden.“
Da googeln manchmal weiterhilft, habe ich doch noch etwas gefunden, was dies untermauert:
Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern
(Hafenverordnung – HafVO) speziell hier §6
http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/…
oder die
Hafenbenutzungsordnung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Wolgast
hier die § 11 - 13
http://www.stadt-wolgast.de/index.php?id=132
Mit dem, was der andere „Sportfreund“ da gesagt hat, wollte er von seinem eigenen Unvermögen ablenken und die Schuld auf andere schieben.
Wenn ich mit einem (größeren) Boot nicht klar komme, beim An- und Ablegen ==>
dann muss ich üben, üben, üben, unter allen Bedingungen, bis ich es kann und erst dann geht es ab auf`s Wasser.
Man kann auch mit einem Bootshaken, oder mit dem Paddel anlegen.
Es muß nicht immer der Motor, oder das Segel sein.
Aber Vorsicht sollte man jedes Mal walten lassen, damit nicht das eigene Boot oder ein anderes beschädigt werden kann.
Und solche Ausreden wollen wir schon gar nicht hören: „Das sind ja nur ein paar kleine Kratzer.“
Auch die können für den Verursacher sehr teuer werden.
Viel Spassssssss auf dem Wasser wünscht
Gerd.