Da an vielen Orten ein Unterschied gemacht wird bzg. Privater und Gewerblicher Fotografie z.B. Ubahn (Private Bilder=kostenlos ; Gewerbliche Bilder gegen Gebür) ist nun meine Frage wenn ich eigentlich zur privaten Nutzung Fotos schiesse diese dann aber bei einem Fotowettbewerb verwenden will ob sie dann immer noch unter den privaten Zweck fallen oder dann schon in den gewerblichen Bereich fallen würden?Die Fotos könnten Veröffentlicht werden und es gibt Preisgeld falls das eine Rolle spielt.
Hi
Da an vielen Orten ein Unterschied gemacht wird bzg. Privater
und Gewerblicher Fotografie z.B. Ubahn (Private
Bilder=kostenlos ; Gewerbliche Bilder gegen Gebür)
Gegen Gebühr oder bei einer gewerblichen Nutzung, wir davon ausgegangen,
daß das Bild „kommerziell“ verwertet wird Z.b. ein Bild wird gegen Honorar veröffentlicht, es wird in einem Buch veröffentlicht, daß verkauft wird etc…
ist nun
meine Frage wenn ich eigentlich zur privaten Nutzung Fotos
schiesse diese dann aber bei einem Fotowettbewerb verwenden
will ob sie dann immer noch unter den privaten Zweck fallen
oder dann schon in den gewerblichen Bereich fallen würden?Die
Fotos könnten Veröffentlicht werden und es gibt Preisgeld
falls das eine Rolle spielt.
Nur weil man evtl. ein Preisgeld bekommt, ist das noch keine gewerbliche Nutzung. Man kann auch als Privatmann Preise gewinnen. Die Frage ist eher, wie die Wettbewerbsbedingungen sind. Manche schließen Berufsfotografen aus.
Bei jedem Fotowettbewerb sollte man sich den Passus anschauen, welche Nutzungsrechte/ Verwertungsrechte sich der Veranstalter des Wettbewerbs für die Fotos herausnimmt.
Manchmal habe ich das Gefühl, manche Veranstalter wollen sich auf diese Weise eine eigene und kostenlose Bilddatenbank aufbauen.
lg,
vordprefect
Hallo,
Meiner Meinung nach geht es bei der Definition Privat oder Gewerblich um die Absicht beim Fotografieren: ein Fotograf, der einen Auftrag abarbeitet, handelt mit gewerblicher Absicht, ein ohne definitiven Auftrag hergestelltes Foto ist zunächst privat, egal ob vom Fotografen oder vom Amateur. Wenn es bei einem Wettbewerb eingereicht wird, ist nicht von vornherein mit einer Preisverleihung zu rechnen, ein Bild ist weiter ohne gewerbliche Absicht entstanden und das ändert sich auch durch Siegesprämien nicht. Daher bin ich der Auffassung, dass nur die Absicht zum Zeitpunkt der Herstellung einer fotografischen Abbildung zwischen gewerblicher und privater Nutzung entscheidend ist.
LG
Silberloewe99
Hallo,
Manchmal habe ich das Gefühl, manche Veranstalter wollen sich
auf diese Weise eine eigene und kostenlose Bilddatenbank
aufbauen.
Dieses Gefühl habe ich fast immer!
LG
Silberloewe99
Da an vielen Orten ein Unterschied gemacht wird bzg. Privater
und Gewerblicher Fotografie z.B. Ubahn (Private
Bilder=kostenlos ; Gewerbliche Bilder gegen Gebühr)
Den Unterschied macht zunächst eine Gewerbeanmeldung als Fotograf oder Fotojournalist und den damit grundsätzlich anzunehmenden Umstand dass die Bilder kommerziell verwertet werden können.
ist nun
meine Frage wenn ich eigentlich zur privaten Nutzung Fotos
schiesse diese dann aber bei einem Fotowettbewerb verwenden
will ob sie dann immer noch unter den privaten Zweck fallen
oder dann schon in den gewerblichen Bereich fallen würden?Die
Fotos könnten Veröffentlicht werden und es gibt Preisgeld
falls das eine Rolle spielt.
Die Teilnahme an einem Wettbewerb als Solchem ist für einen nichtgewerblichen Teilnehmer keine gewerbliche Tätigkeit. Für einen gewerblichen Fotografen aber in aller Regel doch.
Oftmals sind aber weitere einschränkende Regeln seitens der Wettbewerbsausrichter vorgegegeben, die zumeist eine vorherige Veröffentlichung der Bilder als Ausschlusskriterium definieren.