Hallo,
der Bundesjustizminister scheint hier einem Denkansatz zu folgen, dass alles zu unterlassen ist, was ohnehin Unbelehrbare mißverstehen könnten, weil es „Wasser auf die Mühlen“ wäre oder schon eine Vorstufe/Mithilfe zur „geistigen Brandstiftung“ darstelle.
Er richtet sich mit dieser IMHO völlig unangemessenen Kritik gegen staatsrechtliche Kritiker der aktuellen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und im Besonderen gegen den Plan der bayrischen Staatsregierung Verfassungsklage gegen die Bundesregierung (in persona Angela Merkel) vor dem BVerfG zu erheben. Geschickt übergeht er hierbei das Kernproblem, dass vor das BVerfG getragen werden soll.
Ein Satz seiner Argumentationskette stösst mir hierbei ganz extrem auf.
Ob es für eine solche Klage überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis gibt, mag dahinstehen.
Denn genau um dieses und eben nur dieses Rechtsschutzbedürfnis geht es bei der Frage, ob eine Klage vor dem BVerfG angenommen wird oder nicht. Die Annahme hat keinerlei Präjudiz für die spätere Entscheidung!
Aus http://www.pettig.de/Verfassungsrecht.htm kann man entnehmen, dass Bundesländer auch gegen die Bundesregierung klagen können. Vgl. hierzu „V. Bund-Länder-Streit, Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7,
68-70 BVerfGG“.
So wie ich den letzten Link interpretiere, kann eine Klage über einen Streitgegenstand (also bspw. mangehalfte Kontrolle der Grenze) gem. § 68 BVerfGG i.V.m. § 64 BVerfGG nur binnen 6 Monaten ab Kenntisnahme der beklagten Rechtsverletzung erhoben werden. Oder irre ich?
Diese Frist läuft in einigen Wochen ab und nach Recht und Gesetz wäre die bayrische Staatsregierung (sowie jedes andere Bundesorgan) bereits durch Fristablauf daran gehindert, eine Klage wg. des erwähnten Gegenstand einzureichen. Richtig?
Ist allein unter diesem Aspekt der Gastbeitrag des Bundesjustizministers nicht als billige Augenwischerei anzusehen? Als populistische Stimmungsmache auf höherem Niveau? Als „Haltet gefälligst die Fresse!“ ?
Gruß
vdmaster
P.S.: Ich bin der Ansicht, dass diese Klage unbedingt eingereicht werden sollte, um die Rechtsbefugnis der Bundesregierung im Spannungsverhältnis mit den anderen Organen zu prüfen. Allein schon aus Gründen der Richtungsweisung für zukünftige Ereignisse. Bei BW-Einsätzen, selbst minimalsten Rettungsaktionen, wurde dieser Weg auch eingeschlagen. Und das war gut so!