Würde gerne eine Stelle im Garten für Gartenfeuer nutzen, aber ohne extra etwas dafür zu bauen. Jetzt hat mir ein Kollege erzählt, dass sowas verboten ist. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Stimmt’s oder stimmt’s nicht? MvFG und vielen Dank im Voraus.
…ich kann leider nicht witer helfen. Schöne Grüsse.
Hallo Lehmacher,
so weit ich weiß, sind offene Feuer in der Regel nicht erlaubt, aber wenn man mal bei der Feuerwehr oder bei der Polizei anruft, die können einen mit Sicherheit ganaue Auskunft darüber geben.
Liebe Grüße
Chris 8891
Antwort auf diese gestellteFrage ergibt aus der Satzung der jeweiligen Gemeinde/Stadt,notfalls anrufen.nfeuer Gartenamt,Grünflächenenamt:Gartenfeuer in den meisten Städten verboten,bitte wie gesagt tel. nachfragen
mfg
jazztime
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen, da wir auf dem Land wohnen und 1000e Quadratmeter um uns haben, aber ich würde bei der Gemeinde mal nachfragen.#
Grüße
M. arnold
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass GartenFeuer verboten sind. Im Raum Hamburg sind nur an Ostern die sgg. „Osterfeur“ erlaubt sonst kein Feuer erlaubt.
Gruß aus Hamburg A.
Hallo,
würde sagen, es hängt von der örtlichen Satzung der Gemeine oder Stadt ab. Hier in Annaberg-Buchholz führen wir ein Hexenfeuer durch, 30. April. Natürlich nur mit Genemigung und Auflagen der Stadt.
Ein sogenanntes Lagerfeuer, glaube mit Fläche von 50 x 50 cm ist genemigungsfrei. Sollte dann sicher kein Problem sein.
Machen wir eigntlich auch regelmäßig für Kesselgulasch oder auch einfach nur um am Feuer zu sitzen, natürlich ohne die Nachbarn übermäßig zu belästigen. Haben aber auch eine Feuerstelle gebaut, schon alleine, um bei Wind eine gleichmäßige Wärme für den Kesselgulaschtopf zu haben.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße aus dem Erzgebirge!
hallo,
also in der Gartenanlage sind offene Feuer verboten aber es gibt ja feuerschalen und feuerkörbe zu kaufen das ist wieder erlaubt. es kommt aber auch auf die Gartenvereinsbestimmungen an was erlaubt ist.
mfg
Man kann die Frage nicht einfach mit JA oder NEIN beantworten.Es wird 1.in der Ortsatzung
2.Gartenordnung u.vm. geregelt.
Selbst wenn es letztendlich genehmigt ist (z.B Nov.-März )hat der Nachbar das Vetorecht (ungünstige Windverhältnisse.