Sind "gewöhnliche" Verkehrsschilder auf privaten Grund rechtsverbindlich?

Moin,

es stelle jemand ein StVO-konformes Verkehrsschild auf eine private, aber ohne Hindernis an das öffentlich Straßennetz angebundene, Straße. Sagen wir mal Höchstgeschwindigkeit „10“ oder „Spielstrasse“, Halteverbot o.ä. Es gäbe kein „Textschild“ (hier sei diesundjenes verboten), auch eine Schild „hier gilt die StVO“ gäbe es nicht.

Sind die Anordnungen dieser Schilder dann einzuhalten und welche Folgen könnte die Mißachtung durch einen Kraftfahrer haben? Die des öffentlichen Verwarn- und Bußgeldkataloges?

Dank und VG
J~

Das kommt drauf an, ist´s ´ne gewidmete oder ungewidmete Strasse und was soll „gewöhnliche Verkehrsschilder“ heißen, selbst gemalte?
https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenwidmung ramses90

Dann handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum.

Das muss im öffentlichen VR auch nicht aufgestellt werden.

Natürlich.
Geahndet wird nach dem BKat.

Nur das Straßenverkehrsamt darf Schilder aufstellen, wenn sie gelten sollen.

Hallo,

meines Erachtens bedarf die Aufstellung so eines Schildes einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Wenn die nicht vorliegt, wird ein Bußgeldbescheid in Leere laufen, falls Widerspruch eingelegt wird.

Unberechtigt aufgestellt Schilder können natürlich für Verwirrung sorgen, auch bei der Ordnungsbehörde, die ein Bußgeldbescheid verschickt. Kann ja richtig echt aussehen.

Die andere Seite ist, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass ein Schild ohne Rechtsgrundlage aufgestellt wurde.

Ich würde mich an die z.B. 10 km/h halten, und wenn ich gerade nichts zu tun habe, an die zuständige Verkehrsbehörde wenden. Man kann ja mal nachfragen, ohne etwas zu unterstellen.

Grüße

Jens

Ich kann der Frage nicht entnehmen, dass das hier nicht der Fall gewesen sein soll.

Wenn mit „jemand“ ein Privatmann gemeint ist, dann muss der TE das konkretisieren.
Dazu bitte auch die Info, woher das Wissen stammt - und warum man sich nicht an diesen wendet.

Hallo,

im Eingangsposting stand nur „jemand“. Ich schließe da nicht auf eine Behörde, meint ein Jemand. Ich meine J~ schon solange zu kennen, dass er das dann in seiner Frage formuliert hätte.

Grüße

Jens

2 Like

Hallo,

das ist natürlich Unfug. Das Amt erteilt eine Verfügung. Die kann auch an eine untergeordnete Behörde gehen. Beide können das Aufstellen durch Dritte veranlassen.

Grüße

Jens

Es bleibt also Spekulation.

Wenn der TE wüsste das der Aufsteller des Schildes ein Privatmann ohne Berechtigung ist,
sagt einem dann nicht auch schon der gesunde Menschenverstand, dass ein solches Schild keine Weisung entfaltet?

1 Like

Wie schon gesagt, kommt es auf die Einordnung als öffentlicher Verkehrsraum an:

Aber im Normalfall wird das Orndungsamt dort nicht kontrollieren. Daher die Frage, was denn die Hintergründe deines Anliegens sind. Geht es um die viel diskutierten, teuren Maßnahmen auf Privatparkplätzen gegen Falschparker? Hat es dich erwischt?

Moin,

Das kommt drauf an, ist´s ´ne gewidmete oder ungewidmete Strasse

das weiß ich nicht und das konnte ich auch bisher nicht raus finden. Eine passende öffentliche Bekanntmachung habe ich im Netz nicht gefunden. Bisher hieß es nur, die Strasse wäre eine Privatstrasse.

und was soll „gewöhnliche Verkehrsschilder“ heißen, selbst gemalte?

schrieb ich nicht StVO-konform?
such dir eines aus: https://www.dvr.de/verkehrsrecht/stvo/anlage2.html
Kann man ganz normal beim Schilder-Hannes kaufen, muss man nicht malen.

VG
J~

Moin,

Sind die Anordnungen dieser Schilder dann einzuhalten und welche Folgen könnte die Mißachtung durch einen Kraftfahrer haben? Die des öffentlichen Verwarn- und Bußgeldkataloges?

Natürlich.Geahndet wird nach dem BKat.

ich baue also auf meinen eigenen Grundstück eine private Straße und stelle ein StVO-konformes Schild auf. Dann gilt für den Fahrer automatisch der staatlich Bußgeldkatalog und ich als Straßenbesitzer darf mich dann auch darauf berufen und kann die dort angegebenen Bußen durchsetzen? Ja, so richtig verstanden?

Dank und Grüße,
J~

Hi,

ja, jemand=Privatmensch, keine öffentliche Straße, keine Behörde.

VG
J~

Moin,

meines Erachtens bedarf die Aufstellung so eines Schildes einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

auch auf Privatgelände wenn dieses Teil des öffentlichen Verkehrsraumes ist? Also wenn ein Supermarkt auf seinem Parkplatz z.B. aus einem Weg eine Einbahnstraße macht?

Die andere Seite ist, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass ein Schild ohne Rechtsgrundlage aufgestellt wurde.

Mach ich ja nicht, drum versuche ich das zu klären :smile:

zuständige Verkehrsbehörde wenden. Man kann ja mal nachfragen, ohne etwas zu unterstellen.

Diese Idee hatte ich schon, kam aber noch nicht zur Umsetzung :slight_smile:

VG!
J~

Moin,

nein und nein. Wie gesagt, eine Strasse, offensichtlich Teil des öffentlichen Verkehrsraumes, Eigentumsverhältnisse vermutlich Privateigentum, Beschilderung mit StVO-Schildern. Muss man sich daran halten, riskiert man ein (privates) Bußgeld beim nicht daran haltens?

VG
J~

Nein.
Du darfst keine Schilder aufstellen, die den Anschein erwecken, behördlich aufgestellte Schilder zu sein.