Moin,
es stelle jemand ein StVO-konformes Verkehrsschild auf eine private, aber ohne Hindernis an das öffentlich Straßennetz angebundene, Straße. Sagen wir mal Höchstgeschwindigkeit „10“ oder „Spielstrasse“, Halteverbot o.ä. Es gäbe kein „Textschild“ (hier sei diesundjenes verboten), auch eine Schild „hier gilt die StVO“ gäbe es nicht.
Sind die Anordnungen dieser Schilder dann einzuhalten und welche Folgen könnte die Mißachtung durch einen Kraftfahrer haben? Die des öffentlichen Verwarn- und Bußgeldkataloges?
Dank und VG
J~