Sind Kosten der Nebenkostenerstellung v Mieter /Vermieter zu tragen?

Sind die Erstellungskosten einer Nebenkostenerstellung vom Mieter oder Vermieter zu tragen???
Hier wurde innerhalb der Heizkostenabrechnung – eine Position, mit „Heizkosten“ über 58,-- € ohne Beleg, berechnet.

Auf Wiederspruchs kam folgende Antwort:

Die Kosten der Erstellung der Heizkostenabrechnung wurden bereits in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt und umgelegt.

Frage: Sind diese Kosten vom Vermieter umleg bar?

Servus,

was sind „diese“ Kosten?

Die Kosten der Heizungsabrechnung sind umlegbar, die der Nebenkostenabrechnung nicht.

Schöne Grüße

MM

Ist mit „Heizungsabrechnung“ z.B. die Gasrechnung gemeint, oder beinhaltet die Heizungsabrechnung noch andere Posten?
Danke für Ihre Mühe.
Theodoro16

Alles, was mit der Heizung zu tun hat. Die Betriebskostenverordnung meint dazu:
"die Kosten
a)

des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,

hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
(…)
§ 2 BetrKV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die Frage ist halt, ob es im Mietvertrag eine Referenz auf die Betriebskostenverordnung gibt bzw. ob darin eine Auflistung der umlegbaren Positionen enthalten ist. Davon ist zwar auszugehen, aber man weiß ja nie…

Gruß
C.

Danke für Ihre Mühe.
Theodoro16