Hallo,
angenommen ein Vermieter installiert in einer Mietwohnung Rauchmelder, die 10 Jahre halten und danach erneuert werden müssen.
Sind in dem Fall Anschaffungs- und Anbringungskosten als Betriebskosten zu werten?
Danke für Information,
Paran
Hallo,
angenommen ein Vermieter installiert in einer Mietwohnung Rauchmelder, die 10 Jahre halten und danach erneuert werden müssen.
Sind in dem Fall Anschaffungs- und Anbringungskosten als Betriebskosten zu werten?
Danke für Information,
Paran
Betriebskosten sind´s nicht aber umlagefähig = Mieterhöhung wegen Modernisierung sind sie:
Die erste Anschaffung ja. Aber das ist ja nicht die erste sondern der Tausch der Geräte. diese würde ich im Zuge der Wartung mit als Nebenkosten bezeichnen, ähnlich wie bei einen Zählertausch nach Ablauf der Eichung.
nachtrag, dazu muss das ganze natürlich vereinbart sein, denn ohne Vereinbarung von Betriebskosten ist das ganze nicht möglich.
Einige Gerichte haben dies verneint, andere bejahrt.
Woraus liest Du das?
ich bin von einer Erstistallation ausgegangen.
Aber egal, jedenfalls können die Kosten dafür, auf die Mieter umgelegt werden.
ramses90
Hallo,
vielen Dank schon mal für die Hinweise und Tipps.
Gruß,
Paran
Darauf bezog ich mich.