Sind Namensschilder kleinere Instandhaltungen?

Hallo!

Habe eine Rechnung vom Vermieter bekommen, die besagt, dass wir für die Erstellung von Namensschildern zahlen sollen.

Begündet wird dies mit dem Mietvertarg, indem wir verpflichtet sind „kleinere Instandhaltungen“ zu zahlen.

Fällt darunter auch doe o.g. Erstellung der Namensschilder?

Vielen Dank für eure Hilfe!

hallo,
ich denke schon, das gesetz kenne ich aber nicht.
lg
maria

Hallo, nein natürlich nicht.

Die Zweite Berechnungsverordnung gibt in Paragraph 28 Absatz 3 vor, was als kleine Instandhaltungsmaßnahme gilt:
Die kleineren Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

viele Grüße

Hallo,

meiner Meinung nach sind die Klingelschilder eine kleinigkeit und i.d.R. normal durch den vermieter bestellt und dem mieter zu zahlen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Es sei denn, der Vermieter bestellt goldene Schilder beim Geschäf, dessen GF sein Sohn ist z.B. also was ich sagen will, wenn da was geschoben wird. ABer ansonsten ist das ein ganz normaler Vorgang.

gruß

Ich denke das ist Rechtens; aber sehr kleinlich.
Ich habe für Mieter immer kostenlos die Namensschild erstellt, zu Beginn eines Mietverhältnisses schon den Mieter verärgern halte ich für dumm.

Da es sich bei den sogenannten kleineren Instandhaltungen ausschließlich auf Vorgänge innerhalb Ihrer angemieteten Wohnung handeln kann, über die auch ein Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen wurde,ist der Anspruch unbegründet! Die Pflege der Anlage, einschließlich der Klingel- udn Briefkastenanlage gehört regelmäßig zu den Obliegenheiten eines Hausmeisters, wie z.B. auch der Austausch eienr defekten Glühbirne im Treppenhaus. Solche Kosten der Pflege und Insandhaltung wiederum wären auf die Mieter umlagefähig.

Hallo,
m.E. sind diese Kosten zu zahlen. Andererseits sollte es im Sinne des Vermieters sein die Namensschilder einheitlich zu gestalten, da es ja die „Visitenkarte des Hauses“ ist. Demzufolge sollte er eigentlich die Kosten dafür übernehmen, zumal diese ja wohl nicht so hoch ausfallen. Leider gibt es aber manche sehr kleinliche Vermieter.

Gruß
Udo

Hallo Mikke09,das kann schon so sein.Soweit mir bekannt ist muss der Mieter sein Namensschild selbst zahlen.Zu
einem gut geführten Haus gehören solide Namensschilder.
Solltest Du mit den Kosten nicht einverstanden sein wende Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale.Mit freundlichen Grüßen,karlhans35

wenn das im mv spezifisch nicht bezeichnet ist (bei noblen anwesen ist es ab und zu üblich noble beschriftungen aus messing usw zu erstellen) musst du das nicht zahlen.

Namensschilder gehören genau wie Porto und Papierkosten für Abrechnungen und Kommunikation zu den umlagefähigen Kosten und können genauso mit den Nebenkosten oder separat in Rechnung gestellt werden.

Das habe ich noch nie gehört. Es ist ja auch keine Instandhaltung, ein Namensschild zu erstellen. Also ein ganz klares NEIN von mir.

Viele Grüße

Nine

nein nicht unter dem Begriff Instandhaltung, jedoch auf deine Bürgerpflicht!!! Im Postgesetz steht darin das eine Gemeinde Strassenschilder anzubringen hat, der Mieter ein NAmenschild am Briefkasten und der Vermieter eine Hausnummer am Haus. Somit hat er nur das gemacht wozu du eigentlich verpflichtet gewesen wärst!!! Also kann er von dir die Kosten fordern. Sollte nun klar sein…
Gruß Peter

Hallo!

Also ein bisschen lächerlich finde ich das schon - dem Mieter Namensschilder in Rechnung zu stellen.
Wenn es keine unverschämt hohe Rechnung ist, würde ich es einfach bezahlen oder mal beim Vermieter anrufen, ob das wirklich nötig sei. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, bei dem ein Vermieter mal Namensschilder berechnet hätte…

sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Leider weiss ich keine Lösung für Ihr Problem.
ALles Gute!