Finanzdienstleistungsaufsicht trifft es ein bißchen besser.
Ja und? Ist Pauli bei dieser einen Bank?
Ja, und das ist total hilfreich, weil aus dem Artikel genau gar hervorgeht, wo die Bafin da unerlaubte Geschäfte wittert. Die Bafin kümmert sich nämlich nicht per Untersagungsverfügung um die Konditionengestaltung oder zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kreditinstituten und Privatpersonen. Sie kümmert sich um die Finanzdienstleistungsaufsicht und Untersagungsverfügungen kommen dann ins Spiel, wenn die Bafin unerlaubte Geschäfte gem. §3 Kreditwesengesetz wittert. Es ist nicht erkennbar, wieso das hier der Fall sein sollte. Generell hat die Bafin kein Problem mit Verwahrentgelten, was man daran erkennen kann, daß a) > 300 Kreditinstitute solche erheben, ohne daß die Bafin eingeschritten wäre und sich b) führende Mitarbeiter der Bafin gegen Verbote von Verwahrentgelten ausgesprochen haben.