Sind Pfändungsgebühren steuerlich abzugsfähig?

Hallo, ich hätte gern mal gewusst, ob Pfändungsgebühren steuerlich abzugsfähig sind oder nicht abzugsfähig?
Halt was der Unterschied ist zwischen
steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder
und
steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder?

Danke.

Hallo, ich hätte gern mal gewußt, ob Pfändungsgebühren
steuerlich abzugsfähig sind oder nicht abzugsfähig?
Halt was der Unterschied ist zwischen
steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder
und
steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und
Zwangsgelder?

Die Gebühren und Zuschläge sind steuerliche Nebenleistungen. Sie sind im allgemeinen dann nicht abzugsfähig, wenn und soweit die zugrundeliegende Hauptleistung nicht abzugsfähig ist, so z. B. geregelt im § 12 Nr. 3 EStG.

Also daß z. B. die Einkommensteuer nicht abzugsfähig ist, dürfte klar sein. Somit sind Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen usw., soweit sie mit der Einkommensteuer zusammenhängen, auch nicht abzugsfähig.

Anders ist es bei der Umsatzsteuer. Diese ist abzugsfähig, damit können auch die steuerlichen Nebenleistungen zu dieser Steuer gewinnmindernd abgezogen werden.

Zu beachten wäre auch noch, daß bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. anfallende Nebenleistungen allesamt als Betriebsausgaben zu erfassen sind. Sie mindern den Jahresüberschuß. Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns sind diese Personensteuern nebst ihren Nebenleistungen wieder hinzuzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald