Ich wurde als Zeuge von der Polizei geladen. Meine Aussage entsprach wohl nicht den Vorstellungen der Behörde. Nicht nur, dass sie psychischen Druck ausübten, sie machten auch Fotos von mir, obwohl ich es ausdrücklich nicht wünschte. Ist das im Sinne des deutschen Rechts, dass Zeugen schon als Kriminelle behandelt werden?
Hallo, dazu kann ich gar nichts sagen. Du kannst doch einen Anwalt aufsuchen und Dich erkundigen. Ich glaube nicht dass Fotos ungefragt erlaubt sind. Wenn Du damit recht hast, kostet Dich der Anwalt auch nichts.
Gruß Ingeborg
Wehr dich doch. Du bist Zeuge und kein Angeglgter. Stell Dich doch nicht so blöd an. Ist nicht böse gemeint. Stell Dich auf Deine Hinterfüße und ab durch die Mitte.
LG
Uli
Tut mir leid,das ist eine Rechtssache
Ansicht oder Rechts-2 Paar Stiefel
Unbedingt bei Rechtsanwalt beraten lassen
Liebe Grüsse
Hallo, sorry, aber das weiß ich auch nicht. Habe ich aber auch noch nie gehört, dass Fotos von Zeugen gemacht werden. Gegen den psychischen Druck allerdings könntest Du vorgehen bzw. Einspruch einlegen, wenn Deine Aussage sich dadurch ändert entgegen Deiner eigentlichen Wahrnehmung als Zeuge. Mehr kann ich hierzu leider auch nicht sagen.
Es ist nicht üblich,das man als Zeuge ein Foto zulassen must,frage einen Anwalt
Hallo ich weis nicht ob das zuläsig ist ein Anwalt weis da mehr.K.H.
Hallo maba12, deine Fragen könnte dir villt ein Rechtsanwalt beantworten.
Gruß hexe1971
Hallo,
es ist nicht erkennbar, zu welcher Sache die Zeugenaussage getan wurde, Verkehrs- oder Kriminal-Delikt. Grundsätzlich sind Fotoaufnahmen von (Einzel-)Personen, auch von der Polizei, nicht rechtens - da das Persönlichkeitsschutzrecht es nicht hergibt.
Aber, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Sollte es sich um ein Kriminaldelikt handeln, bei dem ein Anfangsverdachtsmoment gegen den Zeugen gegeben ist, dann kann die Polizei auch Personfotos fertigen.
Bei Verdacht auf missbräuchlichen Fotozwang, seitens der Polizei, ist eine Hinzuziehung eines Anwaltes ratsam.
Übrings: Eine Vernehmung kann ein Zuvernehmender jederzeit abbrechen, wenn er sich ungerecht oder gar verletzend, beleidigend, bedroht fühlt! Zudem hat ein Zuvernehmender IMMER und zu JEDER Zeit das Recht auf einen Anwalt, solange dieser nicht Anwesend ist, darf die Vernehmung nicht gegen den Willen des Zuvernehmenden weitergeführt werden!
Vielen Dank an Alle, die mir Tipps und Hinweise gegeben haben. Ich habe sie berücksichtigt.