Religionfreiheit bedeutet den Buchstaben des Gesetzes nach, dass die Ausübung der Religion vom Staat nicht eingeschränkt wird. Atheisten haben keine „ausübbare“ Religion, können daher per Definition nicht nicht von diesem Absatz von Artikel 4 erfasst werden.
Ich denke faschistoid ist das falsche Wort.
Für einen gebildeten Menschen ist es schwer vorstellbar, dass ein anderer Mensch seine Religion wirklich ernst nimmt. Deutschland, als Land mit einem recht hohen Bildungs- und Lebenstandard hat zwar formal einen großen Anteil an Christen, wenn man aber genauer nachhakt, nehmen die meisten dieser Christen ihre Religion nicht mehr wirklich ernst. Man lebt die Religion vielfach aus Gewohnheit.
Wen man mal nachhakt, stellt man sehr oft fest, dass viele Christen zwar an ein göttliches Wesen glauben und auch sonst die Idee und Lehren von Jesus durchaus sympatisch finden, aber an das Drumherum mit der Auferstehung und der frohen Botschaft und der Belohnung im Leben nach dem Tod glauben nur noch sehr wenige - vor allem in den schlechter gebildeten Schichten und in den isolierteren, ländlich geprägten Gegenden.
Das ist ein bisserl die Crux mit dem Islam in Deutschland. Die Muslime, die hier einwanderten (das schließt ausdrücklich die türkischen Gasarbeiter mit ein) stellten nicht grade die geistige Elite ihres Heimatlandes dar, sondern in den meisten Fällen schlecht ausgebildete Arbeiter auch aus den ländlichen Gegenden, die ihrerseits keinen aufgeklärten Islam mitbrachen sondern den konservativen Islam - und der wird hier weiter gelebt und an die Kinder weiter gegeben. Deswegen sind auch so viele Erdogan-Anhänger in Deutschland.
Um mal die Kurve zurückzumachen: Für die meisten Deutschen dürfte es schwer nachzuvollziehen sein, wieso jemand seine Religion derart ernst nimmt und je höher der Bildungsgrad, desto schwerer fällt es. Deswegen können grade Atheisten die Motivation und den Stellenwert den Religion und das religiöse Bekenntnis für manche Menschen haben oft nicht wirklich einordnen.
Sie sind nicht faschistoid, sondern eher selektiv empathielos.
Hallo,
Buchstabengläubigkeit hilft nicht nur bei Verfassungstexten nicht weiter. Es kommt auch immer auf den Sinn der Vorschrift an.
Tja, Religionsfreiheit schützt nun mal nicht nur die einzelne Religionsausübung, sondern in der Tat auch die Freiheit von Religion. Das nennt man „negative Religionsfreiheit“ (kannst ja mal danach googeln) und ist zB auch Bestandteil der europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese negative Religionsfreiheit kannte übrigens bereits die Paulskirchenverfassung von 1848 und die Weimarer Reichsverfassung.
Ganz so simpel ist es dann doch nicht.
Die Unternehmen haben sich an schweine"feindl." Vorgaben zu halten. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schulessen-putenragout-statt-schweinshaxe.fb61229d-edd1-4ff5-a7ce-a622ca6331d6.html
Die Stadt Waiblingen wiederum habe in ihrer Ausschreibung vermerkt, dass neben einer vegetarischen obendrein eine fleischhaltige Alternative angeboten werden müsse – für den Fall, dass auf dem Speiseplan an einem Tag Schweinefleisch steht.
Anstatt dem Schweineverächter zuzumuten , dass er eben auch mal auf Fleisch verzichtet und das vegetarische Menü nimmt, wird ihm eine verkomplizierende Sonderregelung als Leckerli zur Seite gestellt. Jede Wette, dass keine Fleischalternative angeboten werden muss, wenn Rind oder Geflügel das Fleischgericht des Tages ist.
Unabhängig davon geht der Verbrauch von Schweinefleisch ohnehin seit Jahren zurück und Geflügel legt zu. Für ein Putenschnitzel würde ich noch jedes Schwein links liegen lassen.
Gruß
vdmaster
Aus deinem Artikel:
„Die Anzahl der bestellten Essen ist um rund 30 gestiegen, seit wir den neuen Anbieter haben.“
Gäbe es keine Alternative zu Mahlzeiten mit Schweinefleisch, würde der Umsatz sinken. So einfach ist das. Eine Mensa betreibt man schließlich auch nicht aus Spaß an der Freude
Nur hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Zumindest ergibt sich kein Zusammenhang aus dem Artikel.
Man hat (als Stadt) den Anbieter gewechselt. Möglicherweise bietet der ja ein schmackhafteres Essen an als der Vorgänger. Oder es wurden schnell mal die Zahlen für Flüchtlingsversorgung mit eingerechnet.
Nennt sich i.d.R. vegetarisches Menü.
Diese Art der Argumentation sollte eigentlich deutlich unter deinem Niveau sein…
Hallo vdmaster,
in der Logik der in Berlin angestrebten Lösung darf also eine christliche Richterin sehr wohl ein Kopftuch tragen, da es sich dabei nicht um ein religiöses Bekenntnissymbol handelt? Zum Beispiel, weil sie Zahnschmerzen hat.
Und eine nicht an ein höheres Wesen gleich welcher Art glaubende Richterin darf Kreuz, Davidstern und Spaghettimonsterabzeichen gleichzeitig tragen?
Hat man da die Flughafenbauer mit einer neuen Aufgabe betraut?
Grruß, Hans-Jürgen Schneider
Auch ein Jude dürfte kein christl. Kreuz tragen, weil es ein Bekenntnissymbol ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Träger es zu diesem Zweck trägt. Ebenso dürfte die christl. Richterin unabhängig von der Begründung IMHO kein Kopftuch tragen.
Ich lach mich kaputt.
Aus dem Artikel geht nicht hervor weswegen es zur Steigerung kam. Den Zusammenhang konstruierst Du von einer inneren Erwartungshaltung ausgehend.
Na was sagt uns dann dein Seitenhieb auf die Flüchtlingsversorgung über deine Erwartungshaltung?
Das war mitnichten ein „Seitenhieb“. Es ist nun einmal so, dass die Städte derzeit mehr Mäuler als in 2014 zu stopfen haben. Und da jede Stadt ihr eigenes Süppchen kocht, gibt es auch keine Einheitlichkeit bei der Versorgung.
Wann ist denn für dich der Punkt der Überfremdung erreicht? Wir haben aktuelle mehrere hunderttausend Einwanderer pro Jahr. Eingewandert wird auch in Städte wie Hamburg, in denen schon vor der Flüchtlingskrise etwa die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund hat. Außerdem finde ich das mit dem „Leute kennen, dann sind sie nicht mehr fremd“ sehr interessant. Dann waren die jüngsten Attentate in Deutschland oder Frankreich also ganz landestypisch? Und die 50.000 RTE-Anhänger in Köln haben keine türkische Identität?
Das ist nichts anderes als eine Ausrede. Plötzlich ist Schweinefleisch ganz ungesund. Du merkst nicht, dass es primär religiöse Gründe sind, die dazu führen, dass Schweinefleisch ganz aus dem Programm genommen werden. Nachgeschobene andere Gründe können darüber nicht hinwegtäuschen.
Später wirst du sagen, das sei ja nur ein Stück Stoff und zu Hause könne man es ja ablegen. Außerdem gebe es ja ganz modische Kopftücher, sodass gegen die Pflicht ja nichts spreche. Und die Menschen seien ohnehin alle zu dick. Der obligatorische Ramadan habe also auch sein gutes.
Du siehst: Alles nichts anderes als Rechtfertigungen, um sich mit dem eigentlich Problem nicht auseinandersetzen zu müssen. Ach, wir sind ja so tolerant…
Das habe ich noch nie gehört, dass jemand ausdrücklich Fleisch isst, aber speziell das nicht, das mit am häufigsten in unzähligen Variationen bei uns (noch) kredenzt wird. Kein Auflauf also mit Speck? Geflügel-Salami hmjam-hmjam, normale Salami bäh? Auf der Reise in den Schwarzwald oder nach Frankreich nicht mal den leckeren Schinken probiert? Spaghetti Bolognese (ich weiß, so heißt es nur bei uns) mit gemischtem Hack zurückgeben lassen, während man das mit Rinder-Hack genießt?
Das kannst du ernsthaft niemandem erzählen. Du verbiegst dich, um nicht der Wahrheit ins Auge sehen zu müssen. Es ist der Islam, nichts anderes. Siehe auch deine hilflosen Versuche, die Weigerung, einer Frau die Hand zu geben, mit hygienischen Motiven zu erklären.
Ich würde es wieder begrüßen, wenn wir uns auf die „Diskriminierung“ von Kopftuchträgerinnen im öffentlichen Dienst konzentrieren. Finde bislang die ganze Diskussion hier spannend.
Ich bin eher zwiegespalten, andererseits würde ich mir wünschen,dass auch Menschen, die ihre Religion, im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen, da dann für viele Kopftuchträgerinnen der Beruf als Richterin/Staatsanwältin vollkommen blockiert ist. Ich kann es zumindest verstehen, warum diese Menschen sich ausgegrenzt fühlen.
Andererseits bin ich auch sehr besorgt. Das kann gut gehen, solange nicht die Religion der Beamtin in den Vordergrund gestellt wird. Sollte sich aber die Arbeit von der Religion beeinflussen lassen, so muss das konsequent verboten werden.
Irgendwie komisch, dass die Gesellschaft eher skeptisch eingestellt ist, das Bundesverfassungsgericht aber Kopftuchträgerinnen erlaubt nun mit Kopftuch arbeitet, solange es den Schulfrieden nicht stört.
Frag mal diesen Freund wieviel Richterinnen so in Saudi-Arabien oder im Iran oder anderen islamisch-konservativen Ländern rumlaufen.
Ansonsten ist das vielleicht eine Eigenart in allem eine Diskriminierung zu sehen. Vielleicht fühlen die sich bald diskriminiert, weil sie zwischen lauter Menschen anderer oder gar keiner Religion aufhalten müssen, während man das von Moslems in islamisch-konservativ geprägten Ländern nicht verlangt.
Ansonsten ja, es ist eine Ausgrenzung. Aber eben eine jeder Religion. Der gemeine Moslem wird da aber nur die seiner Religion sehen. Die anderen sind ja ohnehin Ungläubige. Wenn die ausgegrenzt werden, ist das ja keine Ausgrenzung, sondern religiöse Pflicht.