Sind Schulveranstaltungen z. B. Schulkonzert

… für niedersächsische Schüler verpflichtend?

Hallo wer-weiss-was-Community,

ich bin Schüler in Niedersachsen (11. Jahrgang/Oberstufe). An meiner Schule findet jedes Jahr ein Konzert statt, an dem einige Klassen/Kurse mit irgendwelchen Liedern auftreten. Die Konzerte sind immer abends, also außerhalb der regulären Schulzeiten.

Meine Frage ist nun, ob wir Schüler dazu verpflichtet sind, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wenn unser Musiklehrer mit uns dort auftreten will, oder ob wir uns weigern können?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG,
Vijay

Hallo Vijay,
da habe ich leider keine Ahnung. Könnte es sein, dass im Zweifelsfall der Musiklehrer der Stärkere ist - so, wie es Dir als Radfahrer nicht wirklich viel nutzt, dass Du die Vorfahrt hattest, wenn ein LKW Dich plattgebügelt hat?
MfG,
Hildegard

dein lehrer kann dich zu nichts zwingen und schon garnicht dazu abends an einem konzert teilzunehmen.

Hallo,
habe bei diesem Thema leider keine Ahnung!
Sorry
Birgit

Nein !
Sind sie nicht !

Hallo,

erstmal danke für eure Antworten.

dein lehrer kann dich zu nichts zwingen und schon garnicht
dazu abends an einem konzert teilzunehmen.

Und was soll ich/sollen wir dann die Unterrichtsstunden machen, in denen für das Konzert geübt wird? Wenn wir uns da weigern, ist das nicht Arbeitsverweigerung (also 00 Punkte)?

Grüße,
Vijay

Also bei uns war es immer so…wir mussten…da teilnehmen…und so weit ich weiß ist man dazu auch verpflichtet…wenn du was wichtigeres zu tun hast dann müsstest du mal mit deinem schulleiter reden—

in den unterrichtsstunden ist das arbeitsverweigerung aber ohne konsequenzen denn wie schon gesagt… sprich deinen lehrer doch einach mal darauf an und frag ihn…

Mein Lehrer wird mir sagen, dass ich kommen muss. Das kann ich dir jetzt schon sagen…

Dann werde ich mich mal mit meinen Kumpels, die genausowenig Interesse wie ich an dem besagten Konzert haben, absprechen, wie wir das „handhaben“ wollen.

Grüße,
Vijay

Hallo Vijay,

leider kenne ich mit dem niedersächsischen Schulrecht nicht aus. Sorry.

Allerdings kommt mir die Frage etwas merkwürdig vor. Ich finde es eigentlich selbstverständlich, dass man an Schulveranstaltungen, die einen betreffen, auch teilnimmt. Also, mein Tipp: Nichts wie hin!

Uwe Meyerholz

Hallo Uwe!

Allerdings kommt mir die Frage etwas merkwürdig vor. Ich finde
es eigentlich selbstverständlich, dass man an
Schulveranstaltungen, die einen betreffen, auch teilnimmt.
Also, mein Tipp: Nichts wie hin!

Ich will/Wir wollen deswegen nicht an besagtem Konzert teilnehmen, weil wir ein wenig wütend auf unseren Musiklehrer sind: Wir haben mit 4 Personen eine Gruppenarbeit gemacht; unser Musiklehrer gab aber einem aus unserer Gruppe 3 Notenpunkte mehr als uns anderen drei. Wir finden das vollkommen ungerecht, da wir alle sehr viel Arbeit in diese Gruppenarbeit investiert haben (unser Lehrer glaubt, dass der mit der besseren Note alles allein gemacht hat); wir sind mit dem (Benotungs-)Verhalten unseres Musiklehrers also nicht einverstanden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir haben „kein Interesse“, an dem Konzert mitzuwirken, zumal es darum geht, dass dort einigte der besagten Gruppenarbeiten aufgeführt werden.

Grüße,
Vijay

Rechtlich gesehen wäre dies eine Beschneidung eines wichtigen Menschenrechtes. Weihnachtsfeiern, Klassenfahrten und Ähnliches sind allgemein freiwillig. Es ist deine Entscheidung. Es ist ja nicht einmal richtige Schule, denn du lernst ja nichts.
Dadurch, dass du schon über 14 bist, hast du deine vollen Rechte und darfst demnach in keinster Weise in deiner echten Freizeit eingeschränkt werden.

nein eigentlich nicht!