Sind Soldaten bei einem Autounfall versichert?

Hallo,

ich habe heute früh auf dem Weg von mir zu Hause zur Neukrankmeldung in eine andere Kaserne als die Meinige (Standortfremd; ist halt mal 150km kürzer) einen Auto-Unfall gebaut. Beim Bund kursieren ja die wildesten Gerüchte. Unter anderem halt auch, dass man in solchen Fällen beim Bund versichert ist.

Weiß da jemand Bescheid? Wer wäre dann der Ansprechpartner?

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Filip Fröhlich

Ja du bist versichert! Da der weg zur Kaserne dein weg zur Arbeit ist (auch bei Neukrankmeldung - bist ja dienstl. dazu verpflichtet) bist du in diesem Fall unfallversichert. Es ist ein ganz normaler Arbeitsunfall! Genauere Infos bekommst du beim Spieß (dem du das unbedingt melden solltest) und beim Sozialberater. Schäden am Fahrzeug musst du mit deiner Versicherung abklären. Alle Kosten die dir dabei entstehen solltest du bei deiner Steuererklärung angeben.

Alles ohne Gewähr.

Ich hoffe ich konnte helfen…

MkG

Hallo, da kann ich leider keine Auskunft geben. Am besten mal beim KpFw anrufen, Lage schildern und warten, was dieser dazu sagt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

SU Scholze

Hallo Filip,

so wie du die Situation schilderst handelt es sich hier um einen Wegeunfall. Hierbei ist der Bund als Unfallversicherung tätig (ähnlich wie eine Berufsgenossenschaft im zivilen).

Hierzu sollte in der Kompanie bekannt - oder zumindest ausgehangen - sein wer Unfallvertrauensperson (UVP) ist. Wenn nicht: einfach nachfragen. Der- oder Diejenige wird mit dir zusammen alles weitere veranlassen und ist auch sehr gut informiert, was genau auf dich zukommt.

Viele Grüße
Sgt Fc

Hallo,

Ja, es gibt viele Gerüchte, aber es gibt auch immer ein Körnchen Wahrheit darin.

Kommt darauf an, was du mit „versichert“ meinst. Du bist in der „unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung“ und somit entstehen dir keine Kosten für eine gesundheitliche Behandlung, sofern alles mit dem Truppenarzt abgesprochen ist bzw. ein Notfall vorliegt.

Wie es mit einem Schaden am Auto aussieht, weiß ich nicht genau, aber auf jeden Fall war es ein Wegeunfall, wenn er direkt ohne Umweg war. Normalerweise bist du ja in einer Kfz-Versicherung und alles weitere läuft auch erst einmal da drüber. Ob und wie man bei der Bundeswehr Anprüche bei Wegeunfällen geltend machen kann, das entzieht sich meinem Wissen, aber da ist immer der beste Ansprechpartner „die Mutter der Kompanie“, also der Spieß. Der weiß eigentlich alles!

Also, einfach vertrauensvoll an deinen Spieß/ Truppenarzt wenden!

Viel Erfolg dabei!
Das Original

Hallo Filip,
die Absicherung von der Du sprichst betrifft die Absicherung bei körperlichen Schäden bei einer Dienstfahrt. Dazu zählt auch die Fahrt von und nach Hause auf dem direkten Weg. Diesen sehe ich aus meiner Erfahrung in Deinem Fall als gegeben. Solltest Du bei Deinem Unfall körperlich zu einem Schaden gekommen sein, der ein kzH länger als 3 Tage nach sich zieht ist ein Unfallbericht durch die zuständige UVP zu erstellen, da es sich um einen Dienstunfall handelt.
Dein Privat-Kfz ist bei einem Wegeunfall, wie das bürokratisch heißt, allerdings nur durch Dich selber versichert. Maximal leistet der Dienstherr im Rahmen eine Billigkeitzuwendung eher minimalistisch Beihilfe, wenn überhaupt.

Gruß

Chris

Hallo!

Die Frage ist nicht sonderlich präzise, da der Beriff „beim Bund versichert“ ein weites Feld umfasst.

1.) Schäden gegen die Gesundheit des Soldaten

Dir ist etwas größeres passiert? Die Fahrt zum Arzt könnte durchaus als Dienstfahrt gewertet werden. Da Du Dich somit im Dienst schwer verletzt hättest, wäre hier eine „Wehrdienstbeschädigung“ denkbar. Das kann man so pauschal nicht sagen, ohne die weiteren Zusammenhänge zu kennen. Außerdem befinden wir uns schon am Rande der in diesem Forum nicht zulässigen Rechtsberatung. Ggf. bei der Heilfürsorge in der SanStff nachfragen.

2.) Sonstige Schäden

Schäden an anderen KFZ, Personen etc. Der Bund versichert Dich aus meiner Sicht auch auf solchen Fahrten mit privatem-KFZ nicht. Warum auch? Dazu gibt es KFZ-Versicherungen etc. Ggf. bei BwDLZ/Spieß nachfragen.

Im Zweifel kann Dir das zuständige BwDLZ bzw. die Heilfürsorge der StandortSanStff weiterhelfen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Gruß

Schildmann

Hallo Bo1989,
nach meiner Einschätzung handelt es sich um einen klassischen Wegeunfall zum Dienstort / Neukrankmeldung, der auch im Zivilleben unter die Unfallversicherung des Arbeitgebers fällt.
Du solltest den Schaden schnellstmöglich in deiner Einheit melden. Wichtig ist natürlich, dass du dich auf dem direkten Weg zur Kaserne befunden hast. Am besten wäre es, wenn du sogar einen Termin o.ä. an dem fremden Standort hättest, der belegt, dass du tatsächlich einen Wegeunfall hattest.
VG wurm260480

Moin!
Welche Kosten soll die Versicherung tragen? Oder: Was soll versichert sein? Ansonsten ist die Frage zu allgemein gehalten.
Bis denn :smile:

Hallo Filip,

diese Versicherung bezieht sich auf die Unfallversicherung im Zivilen. Dort kann das als Wegeunfall über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Beim Bund hast du aber in dem Fall „Freie Heilfürsorge“

Der Schaden am Auto wird über deine Teilkasko/Vollkasko - Versicherung abgewickelt.

Grundsätzlich handelt es sich ja wohl um einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Du bist automatisch ja durch die BW "krankenversichert ( freie Heilfürsorge), was an sonstigen Kosten anfällt muß du sicherlich mit deiner Kfz-Versicherung absprechen.

Hallo Herr Fröhlich,
leider muss ich hier passen, das fällt nicht in meinen Arbeitsbereich (bin S1).
Aber was heisst versichert??? Wenn, dann ist es ein normaler Wegeunfall zur Arbeitsstätte. Was soll denn versichert sein??? Als Person hat man ja freie Heilfürsorge, da spielt das ja eigentlich keine Rolle.
Für den Autoschaden kommt der Bund jedenfalls nicht auf. Bitte bei Unklarheit mit dem Ltr(-in) Ihres zuständigen SanZentrums (SanBereich) in Verbindung setzen, obwohl ich jetzt so keinen Klärungsbedarf sehe.

MFG L.B.

Na klar bist du versichert! Deine Autoversicherung wickelt den Schaden ab und bezüglich deiner eigenen Heilbehandlung macht das die Heilfürsorge. Normal ist dein erster Ansprechpartner dein Spieß und wenn der nicht weiter weiß, dann gehst du in den San-Bereich zum Heilfürsorgefeldwebel. Der ist in Fachfragen erstklassig informiert.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß

Hallo Filip Fröhlich

wenn es um Fahrten zum Dienst oder nach Hause geht, JA wie jeder andere „Arbeitnehmer“ auch.

Du solltest erst deinen Disziplinarvorgesetzen (CHEF)informieren, dann zur Vertrauensperson und die wird dich warscheinlich dann an den Sozialberater verweisen, falls der CHEF nicht so will wie du es erwartest.

Gruß Georg