Hallo,
Ja, es gibt viele Gerüchte, aber es gibt auch immer ein Körnchen Wahrheit darin.
Kommt darauf an, was du mit „versichert“ meinst. Du bist in der „unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung“ und somit entstehen dir keine Kosten für eine gesundheitliche Behandlung, sofern alles mit dem Truppenarzt abgesprochen ist bzw. ein Notfall vorliegt.
Wie es mit einem Schaden am Auto aussieht, weiß ich nicht genau, aber auf jeden Fall war es ein Wegeunfall, wenn er direkt ohne Umweg war. Normalerweise bist du ja in einer Kfz-Versicherung und alles weitere läuft auch erst einmal da drüber. Ob und wie man bei der Bundeswehr Anprüche bei Wegeunfällen geltend machen kann, das entzieht sich meinem Wissen, aber da ist immer der beste Ansprechpartner „die Mutter der Kompanie“, also der Spieß. Der weiß eigentlich alles!
Also, einfach vertrauensvoll an deinen Spieß/ Truppenarzt wenden!
Viel Erfolg dabei!
Das Original