Hallo,
der Titel drückt es schon aus. Wenn sich ein(e) Sozialarbeiter(in) selbständig machen möchte, läuft dieser Mensch dann als Freiberufler? Immerhin sind benachbarte Berufsgruppen (Erzieher, Psychologen) laut Wikipedia Freiberufler. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Sozialarbeiter ein Gewerbe anmelden muss.
Liebe Grüße,
Mira
Hi,
das kommt darauf an …
https://erfolgreich-wirtschaften.de/katalog-der-freiberufler/
Wenn du einen Masterabschluss hast, ist die Chance größer, dass das Finanzamt dich als Freiberufler anerkennt
Gruß h.
Freiberufler:
Diese Berufe zeichnen sich durch eine besondere fachliche oder künstlerische Qualifikation aus und sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 18 aufgelistet.
Servus,
zum guten Glück gilt für die Einkommensbesteuerung (wenigstens bisher noch) nicht Jutjuub und Tante Wiki, sondern die AO und das EStG.
Welche Einkünfte denen aus freiberuflicher Tätigkeit zuzurechnen sind (das Wort „Freiberufler“ kommt nirgendwo im deutschen Steuerrecht vor), steht in § 18 Abs 1 Nr. 1 EStG.
Dieser ist nicht besonders glücklich formuliert, aber es liegt auf der Hand, dass die Tätigkeit als Sozialarbeiter weder eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ist noch eine Tätigkeit, die derjenigen eines der aufgezählten „Katalogberufe“ ähnelt.
Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang das Sozialversicherungsrecht: Wie sollte ein Sozialarbeiter anders als weisungsgebunden tätig sein? Das Thema Gewerbesteuer ist da nicht so gewaltig wichtig, aber (für den Dienstherrn, nicht für den Scheinselbständigen) besteht ein gewaltiges Risiko wegen Scheinselbständigkeit.
Schöne Grüße
MM
Diese Überheblichkeit gehört ja zu deinem Markenzeichen und ist im Tonfall wirklich äußerst unangenehm und vergiftend. Sie wird aber dann durchaus wieder erheiternd oder löst zumindest munteres Kopfschütteln aus, wenn gleich danach ein veritables Eigentor folgt, dass deinerseits auf tiefgreifende Vorurteile und / oder Unkenntnis deuten lässt.
Dieser Satz offenbart wirklich eine schon krasse Ahnungslosigkeit über den Beruf von Sozialarbeitern! Hassemalnefluppeey? So in etwa?
Richtig ist:
Die Handlungsmöglichkeiten selbständiger Sozialarbeiter sind breit. Das sind zum Beispiel diverse beratende Tätigkeiten für Unternehmen und Organisationen aber auch von Menschen, wo die Beratung auch in Richtung Psychologie, Heilpraktiker oder Training gehen kann. Aber auch Familienhilfe, Beratung schwerbehinderter oder chronisch Kranker und deren Angehöriger sind sehr klassische Bereiche, die selbstverständlich auch „nicht weisungsgebunden“ selbstständig erfolgen können.
Das, was man dazu wohl festhalten kann, ist, dass die Selbstständigkeit hier noch ziemlich selten ist. Das hat möglicherweise auch mit dem Typus zu tun, der sich diesem Studiengang nähert. Allerdings ändert sich das zunehmend. Nicht zuletzt auch deshalb, weil zum Beispiel der Zweig Onlineberatung zunehmend Bedeutung gewinnt, aber auch der Einsatz für Unternehmen.
Deine Aussage in dieser Hinsicht ist also bezogen auf die Scheinselbstständigkeit reichlich kokolores. Das spielt in dem Bereich keine größere Rolle als in anderen Ausbildungsgängen, die sich grob da tummeln.
Richtig ist allerdings, dass die Einordnung als Freiberufler schwierig ist. Dabei muss man sich mangels Aufnahme in den Katalog an die Ähnlichkeit der Berufe halten. Hier ist die Lehre, die das deutlich stärker als möglich sieht, der Praxis etwas voraus. Gleichwohl funktioniert das. So ist bspw. die Tätigkeit als Berufsbetreuer freiberuflich. Ich persönlich kenne einen Sozialarbeiter, der im Bereich gesundheitsbezogene Sozialarbeit tätig ist mit starkem edukativem Anteil - überwiegend theoretisch, aber auch praktisch. Da hat das Finanzamt die Freiberuflichkeit auch anerkannt.
Achtung, jetzt kommt was aus dem Zwischennetz.
https://www.socialnet.de/lexikon/Selbststaendigkeit-in-der-Sozialen-Arbeit
Ergänzend dazu noch ein einigermaßen aktuelles Urteil vom BFH zum Thema Eingliederungshilfe. Da ist der Status der Freiberuflichkeit negativ beschieden worden.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110028/
und das wurde von welcher Rechtsbehelfsstelle an welchem FA bestätigt? Von welchem Finanzgericht?
und da hat das blinde Huhn auch mal ein Ei gefunden.
Ich kenne persönlich eine Sandkastenfreundin, die in den 1990er Jahren ohne einschlägige Fachausbildung an einer Hotline zur Betreuung von IBM 36 tätig war. Der Gutachter, der im Einvernehmen mit der Rechtsbehelfstelle des FA Tübingen befragt wurde, befand, dass die „Systemnähe“ dieser Tätigkeit sie derjenigen eines Informatikers ähnlich mache.
Was lernt uns das?
Das hier
ist Gefasel und das Legen unsinniger falscher Fährten von A-Z.
Alles, was man zur Einschätzung einer Tätigkeit im Sinn des 18 I EStG braucht, ist die Rechtsquelle und einschlägige Rechtsprechung.
Dass ich Ursula damals einen fünfstelligen Betrag an Gewerbesteuer erspart habe, lag beiläufig schlicht daran, dass ich mich auf ein BFH-Urteil berufen konnte, das als NV-Urteil dem Kollegen vom FA TÜ nicht zugänglich, aber per DANUS recht einfach zu finden war.
Also nix mit „schwierig“ und irgendwelchen vage wabernden „Lehren“.
ja, können.
und
Und jetzt könntest Du dich anompfirsich wieder mit Dingen beschäftigen, von denen Du was verstehst - wie wäre denn das?
Gruß
MM
Ja so isser, der Aprilfisch.
Erst vergaloppiert er sich und anstatt dann mal zu zügeln, reitet er den Gaul lieber tot.
Und bezogen auf das Gefasel: Der blinde Aprilfisch kann sich den von mir verlinkten Artikel auch vorlesen lassen. Das ermöglicht die Technik. Du kannst auch gerne nachfragen, wie das geht und bekommst hier sicher Hilfe.
Dort hat sich, wie auch ein anderer Stelle, ein habilitierter Professor als Autor geäußert. Aber dem fühlst du dich natürlich überlegen. Drunter machst du es nicht.
Und dein Dünnpfiff bezüglich dem Sozialarbeiter, der nicht anders arbeiten kann als weisunggebunden, bleibt ja auch Dünnpfiff. Wusstest du eigentlich, dass viele Leitungen von JVAs auch Sozialarbeiter sind? Natürlich wusstest du das - und meintest damit, dass über denen ja noch der Justizminister …