Sind Updates für ein Auto kostenpflichtig?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich fahre einen Opel Astra mit EZ 06/2020.
Im Mai 2023 trat ein Problem auf: Es ging die Motorleuchte an und auf dem Display erschien die Meldung „reduzierte Motorleistung“. Also habe ich einen Termin in der Opel Werkstatt ausgemacht.

Dort wurde auch ein Teil (irgendwas für den Turbolader, Dichtung oder Ventil glaube ich) getauscht. Jetzt im Oktober 2023 trat das Problem erneut auf. Wieder Motorleuchte und wieder die Meldung „reduzierte Motorleistung“. Also habe ich erneut einen Termin in der Werkstatt vereinbart.

Das auslesen des Fehlercodes ergab lt. Aussage der Werkstatt, dass es sich um den gleichen Fehler handelte. Die Werkstatt sagte mir, dass es ein neues Update von Opel gibt, welches das Problem angeblich beheben soll.

Allerdings soll ich das Update selbst bezahlen. Ist das korrekt? Kann es sein, dass Updates für ein Auto, die einen Fehler beheben, kostenpflichtig sind? Ich habe das Update aufspielen lassen, weil ich nicht will dass der Motor einen Schaden davon trägt und weil ich auf das Auto angewiesen bin.

Das Einschalten eines Anwalts lohnt sich hier m. E. nicht. Die Kosten liegen unter 200,- €. Da kostet der Anwalt mehr. Trotzdem würde mich interessieren, ob das Ganze seine Richtigkeit hat. Denn nur weil es um einen „kleineren“ Betrag geht, will man nicht auf sein Recht verzichten.

Danke für euer Wissen.

Hallo,

rein rechtlich betrachtet erlischt die Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden nach zwei Jahren - also hier am 31.12.2022. Der Hersteller hat mit der Sachmangelhaftung nichts zu tun; der haftet nur im Rahmen ggfs. abgegebener Garantiezusagen. Ob eine derartige hier bestand bzw. besteht, wissen wir nicht.

Also mit anderen Worten: wenn es keine Garantie gibt, hat Opel mit Mängeln an diesem Fahrzeug, auch wenn sie schon zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden, nichts am Hut. Einen freiwilligen oder verpflichtenden Rückruf hat es anscheinend auch nicht gegeben und auch die Updatepflicht (§327f BGB) greift hier nicht, weil die (unabhängig von der nicht geprüften Frage, ob die hier überhaupt anwendbar wäre) erst am 1.1.2022 in Kraft getreten ist.

Das ist - wohlgemerkt - die rein rechtliche Bewertung. Aus moralischer und Marketingsicht kommt man sicherlich zu anderen Ergebnissen.

Gruß
C.

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Sieh es mal so:

Angenommen, deine Lambdasonde macht immer wieder Probleme, ein Austausch bringt nix. Die Werkstatt sagt nun, es gäbt eine neuere Version des Steuergeräts, das die Sonde ausliest, und das könnte die Probleme lösen. Außerhalb von Garantie und Gewährleistung musst du dann den Einbau natürlich bezahlen - darin enthalten ist das Steuergerät selbst, die Arbeitsstunden, aber eben auch Kosten für das genutzte Werkzeug, den Werkstattplatz, und so weiter.

Man kann nun argumentieren, ob die Software selbst etwas kosten sollte, denn es wurden konkret für dein Auto keine Ressourcen verbraucht. Dennoch bleibt der ganze Aufwand drumherum für den „Einbau“ der Software.

Diese Idee könnte man in Bezug auf jegliches in beliebiger Zahl vervielfältigbare und ohne Abnutzung von einer beliebigen Zahl von Konsumenten nutzbares geistiges Eigentum haben. Trotzdem gibt es massenhaft Gesetze, die dem Schutz des geistigen Eigentums dienen, bis hinein in Strafvorschriften mit ordentlichen Sanktionen. Der Autofahrer mag sich noch nicht so damit angefreundet haben wie der PC Nutzer, aber eine neue Version der Software für das Auto ist auch nichts anderes als die neue - selbstverständlich kostenpflichtige - Version einer kommerziellen PC-Software. Und dies gilt eben nicht nur für neue, zusätzliche Funktionen, sondern auch für die Behebung alter Fehler, die nicht mehr unter eine Gewährleistung fallen.

Danke für eure Antworten. Nachdem ich mir diese durchgelesen habe ist es nachvollziehbar, warum das kostenpflichtig sein soll.
Auch wenn ich anfangs anderer Meinung war. Schließlich habe ich ja schon für die Behebung des Fehlers bezahlt.
Aber auch hier gilt: Alles eine Frage der Betrachtungsweise :wink:
Danke.