Hi, M.Bloss,
Sorry,dass es etwas länger gedauert hat, aber jetzt kommt dafür eine ausführliche Antwort!
Die Abkürzung f. bei einem Quellenbeleg bedeutet „folgende“, die Abkürzung ff. steht für „fortfolgende“.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Beleg sich nicht nur auf die angegebene Seite, sondern auch auf die folgende Seite bezieht, das heißt z.B. wenn du dich jetzt auf eine Textpassage beziehst, die sich über zwei Seiten erstreckt, dann schreibst du neben der Seitenzahl die Abkürzung f., beziehst du dich aber auf eine Textpassage, die länger ist als zwei Seiten, dann musst du die Angabe ff. machen. Es ist hier vollkommen egal, ob diese Passage dann länger als drei Seiten ist, sie kann durchaus auch zehn Seiten oder länger sein, du kennzeichnest sie immer nur mit einem simplen ff…
In der Literaturwissenschaft und bei vielen anderen Wissenschaften ist dies anerkannt! Wo du jedoch aufpassen musst, ist unter anderen bei den Geschichtswissenschaften, ich weiß dies aus eigener Erfahrung, da ich das als Ergänzugsfach hatte. Die meisten Geschichtswissenschaftler verlangen, dass man mit der Angabe der genauen Seitenzahlen belegt, also reicht da kein ff., sondern du musst z.B. wirklich schreiben „vgl. S. 115-120“.
Wahrscheinlich gibt es noch einige Fächer, wo das so genau genommen wird. Natürlich muss vor jedem Beleg auch die Angabe des Autorennamens, des Buchtitels, des Ortes usw.getroffen werden, aber dies ist eine andere Frage.
Hoffentlich konnte ich deine Frage beantworten, wenn nicht, dann melde dich.