Hallo, „KleinerEngel18“
zu 2.) Guck auch mal bei Wikipedia.
zu 3.) Was begründet das Recht für einzelne Personen? -
Komische Frage. Vielleicht will dein Lehrer auf die Persönlichkeitsentfaltung raus. Die beschreibt Art. 2 (1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Erläuterungen dazu kannst du ergoogeln.
zu 4.) Sitte, Moral und Recht überschneiden einander oft. Der grundlegendste Unterschied zwischen Sitte/ Moral und Recht dürfte der unter 1.) genannte sein: Sitte und Moral sind durch gewachsene Wertvorstellungen existente Verhaltensregeln, Recht ist schriftlich erfasstes Wertgut. Die Gemeinschaft (z. B. der Bundesbürger) hat in den rechtlich verbrieften Wertvorstellungen Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, während Moral und Sitte uns zwar weitgehend zu einem Verhalten zwingen, dieses abgeforderte Verhalten aber nicht mit Maßregeln verbunden ist (Wenn du die Freundin meiner Frau wärst und wir was miteinander hätten, dann wäre das nicht strafbar, aber nach Sitte und Moral trotzdem verwerflich ["Das gehört sich nicht!])
zu 5.)
Herausgabeanspruch auf Seiten des Käufers
und
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises auf Seiten des Verkäufers
zu 6.) Keine Ahnung, vielleicht meint der Lehrer: >Gesetz