Hallo,
bei den italienischen Wahlen zur Abgeordnetenkammer war es bisher so, dass man zwei Stimmenzettel (einen für den Einerwahlkreis, der andere für das Verhältniswahlsystem auf gesamtstaatlicher Ebene) bekam. 75 Prozent der Abgeordnetensitze (475 von 630 Sitzen) werden nach dem Mehrheitswahlsystem, die restlichen 25 Prozent (155 von 630) nach dem Verhältniswahlsystem vergeben. Bei der Verhältniswahl werden die Stimmen, die die einzelnen Parteien erhalten haben auf Staatsebene zusammengezählt und die 155 Sitze im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen auf die einzelnen Parteien und dann auf die einzelnen Wahlkreise aufgeteilt. Den Parteien , die in den Einerwahlkreisen (bei der Mehrheitswahl) die Mehrheit erreicht haben, werden jeweils die Stimmen des dem Sieger nächstfolgenden Kandidaten plus eine Stimme abgezogen. Folgt dieser Abzug der Stimmen einer Logik? Warum werden bei der Verhältniswahl die Stimmen des Zweitplazierten bei der Mehrheitswahl plus eine abgezogen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner