Sitzverteilung Kommunalwahl

Hallo liebe Experten,

man nehme mal an, daß in einer Stadtratswahl 20 Sitze zu besetzen wären, sich dafür jedoch nur 1 Liste mit nur 18 Kandidaten bewirbt. Hierzu sagt die Wahlordnung, z. B. in Sachsen, daß u. a. die Nominierungsfrist verlängert wird und, falls es bei vorgenannter Konstellation bleibt, daß auf den Stimmzetteln freie Felder angebracht werden, in welche die Wähler Namen von wählbaren Personen schreiben können.

  1. Frage: Stehen die Felder wie eine eigene Liste neben der 1 Liste oder darunter, so, als ob sie zur Liste gehören?

  2. Frage: Für den wahrscheinlicheren Fall der „eigenen Liste“ neben der 1. Liste - wie ist dann die Sitzverteilung? Muß jetzt die Liste „Freifelder“ wie jede andere Liste soviele Stimmen haben, daß sie überhaupt Sitze bekommt, diese dann entsprechend der Stimmen auf die Kandidaten aufgeteilt werden - oder - werden einfach die 2 übrigen Sitze, die die Liste 1 mangels Kandidaten nicht erhalten kann, an die frei vermerkten Personen mit den meisten Stimmen vergeben?

Ich hoffe, daß ich es nicht zu kompliziert dargestellt habe und daß sich dazu jemand auskennt.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Schade, daß bisher keiner geantwortet hat!

Habe die SächsGemO dazu mal durchgelesen und finde folgenden § 30 III passend:

(3) Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Dasselbe gilt, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, die zusammen weniger Bewerber als zwei Drittel der festgelegten Zahl der Mitglieder des Gemeinderates umfassen.

Also wahrscheinlich keine Liste auf dem Stimmzettel, sondern die Bewerber der eingereichten Liste mit nur einem statt 3 Stimmfeldern und zusätzlich 3 Freifeldern für eigene Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald