Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Hab folgendes Problem.
Meine Tochter war im Dezember noch auf einer Schulskiwoche in Saalbach Hinterklemm. Hier war sie mit 2 Klassen ihrer Schule und einer Klasse einer benachbarten Schule in einer Unterkunft untergebracht. Da das Wetter am Freitag mittag sehr schlecht war, beschlossen die Lehrkräfte gleich nach dem Mittagessen mit dem Bus die Heimreise anzutreten.
Meine Tochter brachte ihre Skischuhe, wie alle anderen Kinder auch, vor dem Mittagessen in den dafür vorgesehenen Trockenraum. Während des Essens fuhr die Gruppe der benachbarten Schule schon nach Hause. Als meine Tochter nach dem Essen in den Trockenraum kam um ihre Skischuhe in den Bus zu packen, waren diese nicht mehr da. In ca. 1m Entfernung, nicht weit davon weg, wo die Schüler der benachbarten Schule ihre Schuhe aufbewahrten, sind so ähnliche Schuhe liegen geblieben. Sie meldete dies sofort der Anwesenden Lehrkraft. Diese meinte dann, Sie solle die anderen Skischuhe in den Bus packen. Wenn wir dann zu Hause sind, werden die Schuhe meiner Tochter schon auftauchen.
Soweit zur Theorie: Fakt war, dass die Skischuhe nicht im Bus waren bzw. gefunden wurden und auch nach 2 ergebnislosen Fragerunden bei den übrigen Schülern und in unserer Schule einen Tag später und in der der benachbarten Schule noch vor den Ferien, diese nicht mehr auffindbar waren. Die Lehrkräfte meinten nun damals und heute, ja sie können da auch nichts mehr machen.
Wie ist dies nun rechtlich zu sehen:
- Die Fahrt zum Skilager war verpflichtend von der Schule aus. Man hätte nur mit Attest nicht mitfahren müssen.
- Die Lehrkräfte hatten die Aufsichtspflicht für die Schüler bzw. für die Reise. Es war im Vorfeld uns nicht bekannt, dass noch eine weitere Klasse einer anderen Schule anwesend ist und ihre Sachen in dem gemeinsamen Trockenraum lagerte. Da es sich um gute Schuhe handelte (ca. 300 EUR) werden diese wohl aus versehen mitgenommen bzw. gestohlen worden sein. Wie ist es nun mit der Haftung? Muss die Schule für so was versichert sein? Haben die Lehrer hier ihre Aufsichtspflicht verletzt und sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen? Hat die Schule hier die Schuhe zu ersetzen?
Was wäre wenn die Schuhe der Lehrkraft weg wären bzw. wenn wir diese als Ausgleich hätten?
Was wäre wenn die Lehrkräfte anstatt eines Gegenstandes ein Kind nicht mehr mit nach Hause bringen würden?
Besten Dank für eine Antwort.