Hallo zusammen, liebe Experten!
Ich bräuchte dringend eine fachliche Aussage zum Thema: Skontoanrechnung auf Gutschriften durch den Lieferanten. (Bitte keine lose Meinungsäußerung, sondern wirkliche Hilfestellung)
Folgende Situation würde ich gerne mal besprechen:
Firma A (schon seit Jahren Kunde) reguliert seine 1000. Rechnung über Waren bei Lieferant B mit Skontoabzug. Kurz darauf muss er feststellen, dass die Ware Mängel aufweist und reklamiert sie. B akzeptiert und stellt nach ca. 1 Monat eine entsprechende Gutschrift. Diese verrechnet A 1:1 mit neu eingegangenen Rechnungen (wie bisher so üblich). B verlangt daraufhin nun die Nachzahlung von 2% Skonto des Gutschriftsbetrages, mit der Begründung, dass die Bezug nehmende Rechnung Nr. 1000 ca. 1,5 - 2 Monate vor der Verrechnung der Gutschrift schließlich auch um 2% Skonto gekürzt bezahlt wurde. Da A anderer Meinung ist, beschließt B einfach jetzt, die Ausstellung zukünftiger Gutschriften um den mit Skonto gekürzten Betrag vorzunehmen.
Frage: Ist die Handlung von B rechtsmäßig? Darf eine Gutschrift um einen zuvor einbehaltenen Skontobetrag gekürzt werden? Muss eine Gutschrift demzufolge generell mit Skonto behandelt werden, wenn auch die Bezug nehmende Rechnung skontiert wurde?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank.
Liebe Grüße, Thorsten