Skontozahlung vor Zahlung angemahnter Rechnungen?

Hallo Miteinander,
wir haben Kunden, welche später datierte, offene Rechnungen unter Skontoabzug bezahlen, bevor sie ältere, bereits angemahnte Rechnungen (nach Nettofälligkeitsdatum) begleichen. Gibt es eine rechtliche Basis diese eingegangenen Zahlungen zuerst den länger fälligen Rechnungen zuzubuchen? Danke vorab für Eure Unterstützung! Chris

Moin,

DIFFERENZIERTER:
So lange die offenen Forderungen noch in der Zahlungsfrist liegen (7 T/3% oder 30 Tage netto) … nö.
Wenn die älteste offene und unstrittige Forderung diese 30 tage überschritten haben, dann die erhaltene Zahlung mit der überfälligen verrechnen und dem Kunden eine Forderungsübersicht mit der Verwendung seiner Zahlung(en) übergeben…

LG
Ce

Servus,

was spricht für diese willkürliche Kreuz- und Querbucherei, wenn der Debitor mit seiner Zahlung eindeutig angibt, auf welche Rechnung sich die Zahlung bezieht?

Gibt es für diese Behandlung eingehender Zahlungen nach Lust, Laune und Tagesform irgendeine Grundlage, sei es rechtlich, sei es im Rahmen kaufmännischer Gepflogenheit?

(Mal ganz abgesehen davon, dass Dir jeder Debi-Buchhalter, der nach Dir kommt und es besser macht, Pest, Typhus und Cholera an den Hals wünschen wird, wenn er mit den Kraut- und Rüben-OPOS umgehen muss, die Du auf diese Weise hinterlässt)

Schöne Grüße

MM

1 Like

Inhaltlich bin ich voll bei dir, hatte auch schon ein bisschen gestöbert, weil ich die Frage sehr interessant finde, aber tatsächlich noch keine rechtliche Grundlage gefunden. Mir persönlich ist es schon öfters passiert, dass ich Rechnungen, die „jünger“ waren, eher bezahlt habe als ältere Rechnungen, allerdings noch nicht außerhalb des Zahlungszieles.
So aus der Hüfte geschossen, würde ich sagen, dass die Zahlung genau auf diese Rechnung erfolgt und so verbucht werden muss. Rechnungen, die älter sind, gehen in den Mahnlauf. Aber die rechtliche Grundlage würde mich schon interessieren.

Soon

Servus,

es ist anompfirsich gar nicht so schwer - der Schlüssel heißt § 366 BGB.

Schöne Grüße

MM

2 Like

(hab ich aber vorher auch nicht gewusst, äährlich!)

Cool, danke dir, dann hatte meine Hüfte ja recht. Ich habe vorhin schon mal im BGB gestöbert, war aber in der falschen Richtung unterwegs, bei § 1000 habe ich aufgegeben, da war ich schon beim Familienrecht :joy:

Soon