…der deutschen Sprache.
Die Meldung ist eigentlich völlig unbedeutend (Wein darf laut EuGH nicht mehr als „bekömmlich“ vermarktet werden). Doch die Würze liegt im Detail - entschieden haben das nämlich eine Kammer, die zur Gänze aus Nicht-Deutschen besteht.
Warum ich mich darüber aufrege? Nun, jeder, der etwas von Sprache versteht, wird mir zustimmen, dass das Wort „bekömmlich“ ein urdeutsches Wort ist, dessen Präzise Bedeutung nur von einem Muttersprachler erfasst werden kann und für das es, zumindest in die mir bekannten Sprachen, keine wirklich adäquate Übersetzung gibt.
Es ist doch ein Witz, das ein Haufen Juristen, die nicht mal unserer Sprache mächtig sind, nun darüber zu befinden haben, ob dieses Wort nun ein „gesundheitliche Konnotation“ hat. Ein gefundenes Fressen für EU-Gegner, zu denen ich mich eigentlich gar nicht zählen will, in deren Richtung man allerdings immer wieder von irrwitzigen EU-Bürokraten gedrängt wird.
Der Vollständigkeit halber hier die Zusammensetzung der Kammer:
Kammerpräsident K. Lenaerts
Richter J. Malenovský (Berichterstatter)
Richterin R. Silva de Lapuerta
Richter E. Juhász und D. Šváby
Generalanwalt: J. Mazák,
Kanzler: A. Impellizzeri, Verwaltungsrätin
[Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?t…]
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Gruß
Anwar