Hallo,
ich arbeite in einem >MiniJob. Dabei ist mir mein Smartphon runtergefallen und das Display gebrochen. Welche Versicherung kommt dafür auf?
Danke!
Hallo,
ich arbeite in einem >MiniJob. Dabei ist mir mein Smartphon runtergefallen und das Display gebrochen. Welche Versicherung kommt dafür auf?
Danke!
Gar keine oder eine Smartphone-Versicherung, die du viellleicht hast oder die beim kauf dabei war.
Frage: Was hat das mit Minijob zu tun ? Macht das einen Unterschied ob das auf der Straße, zuhause oder sonst wo runterfällt ?
Denkst du etwa dein Chef zahlt das ?
…hätte ja sein können, schließlich benötige ich das Smartohone zwingend für den Job!
Dann lass Dir eins vom Betrieb zur Verfügung stellen.
Heutzutage erwarten viele Arbeitgeber, dass man ein Smartphone mitbringt!
Funktioniert den der Touchscreen?
Ist ein Schutz drauf (Panzerfolie, Glas,…)
Evtl. Ein Tropfen Mos2 oder WD40 drauf, um die Risse zu kaschieren.
Hi!
Für den AG ist das schön praktisch - denn das kostet ihn nichts. Eigentlich müsste er dir regelmäßig etwas Geld für die Nutzung deines Provateigentums geben, allerdings ist schwer nachvollziehbar, wie viel Geld dich das Nutzen des Handys für dienstliche Zwecke kostet. Die Verträge haben eh fast alle ne Flat für alles… Mit so einer Zahlung wäre typischerweise wohl auch Abnutzung und Defekt abgegolten.
Für dich ist so eine Nutzung auch nicht gut, denn du kannst z.B. dienstliche Dinge nicht einfach ausschalten (jaja, DualSIM)
Und eigentlich kann es nicht im Sinne deines Arbeitgebers sein, dass dienstliche Dinge auf deinen privaten Geräten landen. Das sind zum Teil ja auch Firmengeheimnisse.
Wie dem auch sei, im Prinzip ist das jetzt dein Problem bzw. höchstens das einer Handyversicherung.
Was macht dein Chef, wenn dein Handy jetzt ne Woche in Reparatur ist, bzw. du dir das neue S23 noch nicht leisten kannst / willst?
Wenn du dein Smartphone runterwirfst… was kann doch gleich dein Chef dafür?
Gegenfrage:
Was kann der Chef dafür, wenn man dienstliche Fahrten mit dem Privatauto machen muss und dabei durch leichte Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht wird?
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-647-09/
Hätte in diesem Fall der AN darlegen können, nur leucht fahrlässig gehandeltn zu haben, dann hätte der AG den Schaden ersetzen müssen.
Wenn ich einen Mitarbeiter anweise, ein privates Handy dienstlich zu benutzen, dann setze ich als AG den AN einer Gefahr aus. Entweder bezahle ich ihm dafür ein Entgelt, oder ich bezahle den Schaden - oder ich stelle (wie es sich gehört!) als AG dem AN die nowendigen Arbeitsmittel zur Verfügung.