SMS rechtsbindend?

Hallo,

wie bindend bzw. rechtssicher ist eine SMS von einem „Rechnungsempfänger“ (Mobilfunkanbieter)? Muss sowas nicht schriftlich erfolgen? Mal abgesehen davon, dass keine Rechnung zugestellt wurde und diese auch noch ungerechtfertigt ist… (Hier wurden erneut Leistungen berechnet, die nie beauftragt wurden).

Vielen Dank für Rückmeldungen :slight_smile:

Wenn das Thema in den AGB nicht geregelt ist, gilt das Gesetz und da ist nur für die allerwenigsten Dinge eine Schriftform vorgeschrieben. Der Versand von nicht-Rechnungen

  • oder was auch immer Du da hast - gehört nicht dazu.

Gruß
C.

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man hat mir 7,00 € per Lastschrift abgebucht, ohne dass ich wusste, wofür. Ich habe weder eine Rechnung, noch eine Auftragsbestätigung erhalten. Nach einem Anruf hat man mir mitgeteilt, wofür die Abbuchung ist, daraufhin habe ich den Anbieter telefonisch darüber informiert, dass ich keinen Auftrag erteilt habe und somit das Geld zurückbuche.
Danach kam eine SMS mit dem Hinweis, dass die Abbuchung nicht funktioniert hätte und ich in einem Shop bezahlen solle…
Diese SMS möchte ich gern ignorieren, nachdem ich ja bereits vorab das Problem telefonisch geklärt habe. Ich möchte nur wissen, ob ich da im Recht bin :wink:

PS: Mobilfunkanbieter

Was sagte denn der Mitarbeiter des Anbieters dazu?

Die Frage ist nicht, was mit der SMS ist oder ob der Inhalt per Post hätte kommen müssen, sondern ob die nun eine Forderung gegen Dich haben oder nicht. Das läßt sich von hier aus aber nicht beurteilen.

Wenn es keine Forderung gibt, dann mußt Du auch nichts bezahlen und wenn es eine gibt, mußt Du sie bezahlen. Die Frage ist nun, ob da zwischen Dir und dem Anbieter Einigkeit besteht oder nicht. Daher auch meine obige Frage: Was sagte denn der Mitarbeiter des Anbieters dazu?

Gruß
C.

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Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, gab es ein Abbuchung im Lastschriftverfahren, die Du bei Deiner Bank „zurück gegeben“ hast.

Daraufhin hat Dich der Mobilfunkanbieter per SMS darüber informiert, dass die Lastschrift-Abbuchung fehlgeschlagen ist. (Soweit ich mich erinnere, erfährt der Abbuchende nicht, warum die Abbuchung gescheitert ist.)

Sofern ich mit meiner Annahme richtig liege:
Was meinst Du denn, was jetzt passiert, wenn Du die SMS nicht beachtest?

Ich gehe davon aus, wenn Du nicht aktiv zur Problemlösung beiträgst, werden sie den Anschluss dicht machen und anschließend den „guten alten Weg“ der Einziehung gehen: Mahnungen, Inkasso, Gerichtlicher Mahnbescheid.

Aussitzen ist keine Lösung. Wenn Du der Meinung bist, die Rechnung ist nicht korrekt, dann musst Du Dich dafür einsetzen, dass das geklärt wird.

Grüße
Pierre

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Der Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters hat mir in dem Telefonat gesagt, ich müsse bei einer anderen Rufnummer anrufen, um den Auftrag zu stornieren. Ich habe mich vergewissert, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Dann hab ich ihm mitgeteilt, dass ich nirgens anrufen werde und dass ich nichts stornieren könne, was ich nicht beauftragt habe, ich könne auch keinen Vertrag stornieren, von dem ich keine Kenntins habe und würde den Betrag zurückbuchen.
Hätte ich dort nicht angerufen, würde ich bis heute nicht wissen, wofür der Betrag abgebucht wurde. Ganz zu schweigen von dem fehlenden Hinweis auf Widerruf. Es ist einfach nur eine Abbuchung gekommen. Ich bin also der Auffassung, dass keine Forderung besteht.
Da das bereits der dritte Fall in zwei Monaten war, ist das anscheinend Methode.

Und Du bist nicht auf die Idee gekommen, der Abbuchung auf rechtskräftiger Weise zu widersprechen, bevor Du die Abbuchung zurück geben lässt?

Und wenn das schon der dritte Fall ist, bist Du nicht auf Idee gekommen, den Zugriff für Dritte zu sperren?

Grüße
Pierre

„Und Du bist nicht auf die Idee gekommen, der Abbuchung auf rechtskräftiger Weise zu widersprechen“

Was ist denn hier rechtskräftig?
Ich habe dort angerufen und dem widersprochen. Aber ich habe außerdem das Recht, eine ungerechtfertigte Abbuchung, bei der keine Einzugsermächtigung vorliegt, zurückzubuchen. Und ich habe für diese Abbuchung keine Zustimmung erteilt.

Und ja, ich habe auch gesagt, dass bei der nöchsten falschen Rechnung ich allen Einzugsermächtigungen widersprechen werde. Das habe ich übrigens bereits bei dem zweiten Fall telefonisch mitgeteilt, nachdem man mir auch da schon Leistungen berechnet hat, die ich nicht beauftragt habe.

Naja, das ist hier etwas anders, diese Abbuchung war separat für einen Streamingdienst (über den Mobilfunkanbieter) und unabhängig von der Rechnung für den normalen Mobilfunkvertrag. Den Streamingdienst können sie ja gern einstellen, den will ich ja gar nicht :wink:
Anders ist das natürlich mit der Rechnung für den Mobilfunkvertrag, da wurden ja bereits nicht beauftragte Leistungen mit berechnet. Das habe ich noch nicht zurückgebucht und warte auf die Verrechnung mit der nächsten Rechnung. Außerdem bin ich ja gern bereit, meine Rechnungen zu bazahlen. Demnächst dann eben selber, ohne Lastschrift. Das ist ja erlaubt.

Genau, zumal die Fälligkeit einer Forderung sowieso nicht vom Zugang einer Rechnung abhängt.

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Eine SMS zur Informationsweitergabe kann via AGB als ausreichend bestimmt werden. Das machen z. B. eigentlich alle Mobilfunkbetreiber zumindest bei Prepaid so.

Wenn sich da in den letzten paar Jahren nichts geändert hat, nennt das Kreditinstitut einen Code, an dem sich selbst eine zu geringe Deckung „erahnen“ lässt.

Schön, bist du dir sicher dass du das nachweisen kannst oder sich jemand daran erinnert?
Sowas macht man schriftlich.

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Die Rückgabe einer Lastschrift ändert nichts an der Zahlungspflicht, so diese denn besteht. Wenn das Unternehmen der Ansicht ist, daß es eine Forderung gegenüber Dir hat, wird die Rückgabe der Lastschrift nur dazu führen, daß man das Geld bei Dir mittels Inkassodienst eintreiben wird, sofern man die Sache aufgrund des kleinen Betrages auf sich beruhen läßt. Das ist aber eigentlich unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, daß demnächst eine Mahnung ins Haus kommt, auf der ein deutlich höherer Betrag steht als der aktuell in Rede stehende. Daß Du keinen Bock hattest, Dich mit dem nächsten Hotline-Mitarbeiter auseinanderzusetzen,

kann ich zwar nachvollziehen, kann Dich aber insofern teuer zu stehen kommen.

Noch einmal: die Rückgabe einer Lastschrift befreit nicht von einer eventuell bestehenden Zahlungspflicht. Wenn die Forderung zu recht besteht, muß sie nach der Rückgabe dann auf anderem Wege beglichen werden - oftmals zzgl. dann gerne auch erheblicher Mahn- und Verfahrensgebühren.

Auch das kann man natürlich alles aussitzen, aber daß es sinnvoller, billiger und weniger zeitaufwendig ist, die Sache irgendwann einem Gericht auseinanderzusetzen anstatt diese andere Nummer anzurufen, wage ich zu bezweifeln.

Mein Rat: ruf die Nummer an, die Dir genannt wurde

und kläre das mit den Leuten dort. Alles andere mag Dir zwar richtiger vorkommen, wird aber am Ende nur zu mehr Ärger und Kosten führen.

Gruß
C.

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