Das passt zwar vorne und hinten nicht, ist aber auch in wesentlichen Teilen schlicht Falschinformation. Vielleicht möchte man auch gleich demokratische Grundprinzipien demontiert wissen wie dieser Artikel es anregt
Es wäre den Beamten ein leichtes gewesen, die Pöbler zurückzudrängen, statt Hunderte Menschen auf dem Einheitsfest zu verschrecken. Dies zu tun, wäre ein Signal gewesen: Wir dulden friedlichen Protest, aber nicht überall. Doch mit ihrer Entschlusslosigkeit machten Polizei und Versammlungsbehörde den Besuch des Festgottesdienstes zum Spießrutenlauf und den Einheitstag zur Farce.
Ja, das ist dann wohl „gesundes Volksempfinden“, was hier vom Journalisten angeregt wird . Kippen wir doch mal schnell das Grundgesetz in den Müll.
Es war keine organisierte Demonstration. Es wurde das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch genommen. Vielleicht hilft es Dir, Dich mal einzulesen https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit#Schutzbereich
Natürlich sind diese Grundrechte mit Einschränkungen versehen https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit#Einschr.C3.A4nkungen. Die Polizei hat hier zurecht erkannt, dass eine Einschränkung rechtswidrig wäre, da es zu keiner Gewalt kam und auch keine Gefährdung der öfftl. Sicherheit vorlag. Diese Einschätzung haben sie offenbar mit der zuständigen Verwaltungsbehörde getroffen.
Das hier (aus Deinem Link) ist schlicht eine Lüge (wider besseren Wissens), das Ergebnis journalistischer Unfähigkeit oder eine bewusste Meinungsmanipulation mit einer Halbwahrheit:
Obwohl Versammlungen im Bereich des Einheitsfestes eigentlich strikt untersagt sind
??? Hoppla, hatten sich denn nicht die klatschenden Zuschauer auch dort versammelt? Ich behaupte mal, dass dort im Vorfeld lediglich Demonstrationsanmeldungen abschlägig beschieden wurden.
Btw gab es Absperrungen. In diesen abgesperrten Bereich durfte niemand ohne Genehmigung vordringen. Das war der „Bereich der Einheitsfeier“. Drangen die ca. 100-200 „Störer“ in diesen Bereich vor? Nein, soviel ich weiss.
Hier der Verhaltenskodex, den die Sächsische Staatskanzlei veröffentlichte https://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/PDD/160927-E-VeranstaltungsordnungXEndversi.pdf. Nach meinem Wissen ist die sächsische SK nicht absolutistischer Herrscher über den öfftl. Raum und steht auch nicht über dem Gesetz.
Von daher kann man ja auch weiterhin hoffen, dass hier keine diktatorische Willkür einreisst, wie es möglicherweise einigen besorgten Journalisten lieber wäre.
Btw wurden auch keine Beleidigungen skandiert wie es der von Dir verlinkte Artikel suggerieren will. Auf irgendeiner Handyaufnahme beleidigt hingegen ein Störer übelst. Nur wenn der im Gepfeife, Gerufe etc. pp. nicht von einem Polizisten gehört wird oder identifiziert werden kann, kann er auch nicht vor Ort erkennungsdienstl. behandelt werden. Käme hinzu, dass eine Strafverfolgung auch immer mit Mitteln der Verhältnismäßigkeit erreichbar sein muss. Das sehe ich hier nicht als vor Ort gegeben. Eventuell hätte man ihn später „abgreifen“ können, falls die Voraussetzung des Hörens und der Indentifikation vorlagen.
Zu den Trillerpfeifen zitierte ich die fragliche Passage
Aus Gründen der Sicherheit werden die Besucher darum gebeten, auf das Mitführen der folgenden Gegenstände zu verzichten
erst etwas weiter unten heisst es
Das Mitführen der folgenden Gegenstände ist darüber hinaus nicht gestattet
und da werden Trillerpfeifen nicht erwähnt. Aber vielleicht ist Lesekompetenz nicht so das Ding für Journalisten, die bewusst (pseudo)„skandalisieren“ wollen.
vdmaster