So. Parken ohne Bewohnerparkschein, wenn Mo.-Sa. mit normalem Automaten-Parkschein erlaubt

Hallo,

gegeben sei eine Seitenstraße, in der eingeschränktes Halteverbot gilt. Ausgenommen sind Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis und auf den ersten 30 Metern darf zusätzlich auch mit Parkschein vom Automaten geparkt werden. Einen solchen kann man aber nur von Montag (8:00) bis Samstag (14:00) erwerben. Diese Tatsache ist aber nicht ausgeschildert, sondern nur vom Parkscheinautomaten her entnehmbar.

Bedeutet das, dass man von Samstag, 14:00 bis Montag 8:00 kostenlos im entsprechenden Bereich parken darf, ohne jeglichen Parkschein zu haben oder ist genau das Gegenteil der Fall und man darf dann generell nur mit Bewohnerparkschein parken?

MfG,
Marius

Hallo,

zusätzlich auch mit Parkschein vom Automaten geparkt werden.
Einen solchen kann man aber nur von Montag (8:00) bis Samstag
(14:00) erwerben.

Bedeutet das, dass man von Samstag, 14:00 bis Montag 8:00
kostenlos im entsprechenden Bereich parken darf, ohne
jeglichen Parkschein zu haben oder ist genau das Gegenteil der
Fall und man darf dann generell nur mit Bewohnerparkschein
parken?

Warum kann man am Wochenende keinen Parkschein erwerben? Ist der Automat irgendwie gesperrt?
Was geschieht, wenn man am Samstag um 13:55 Uhr einen Parkschein zieht? Welche Endzeit steht darauf?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
Ihre zweite Annahme ist richtig.

Gruß

Ev22853

Korrektur
Ich habe mich mit der Beschilderung doch teilweise vertan. Das Parkverbot ist ab da ausgewiesen, wo ausschließlich Bewohner parken dürfen. Davor befindet sich ein Zeichen 314 mit Zusatzschildern „mit Parkschein“ und „Bewohner frei“.

Aber der Sachverhalt bleibt gleich. Wenn man nach 14:00 samstags parken möchte und vor Montag 8:00 wieder abfährt, kann man für diesen Zeitraum keinen Parkschein ziehen.

Muss man dann automatisch einen für den Mindestbetrag bis Montag ziehen oder nicht?

MfG,
Marius