Hallo,
gegeben sei eine Seitenstraße, in der eingeschränktes Halteverbot gilt. Ausgenommen sind Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis und auf den ersten 30 Metern darf zusätzlich auch mit Parkschein vom Automaten geparkt werden. Einen solchen kann man aber nur von Montag (8:00) bis Samstag (14:00) erwerben. Diese Tatsache ist aber nicht ausgeschildert, sondern nur vom Parkscheinautomaten her entnehmbar.
Bedeutet das, dass man von Samstag, 14:00 bis Montag 8:00 kostenlos im entsprechenden Bereich parken darf, ohne jeglichen Parkschein zu haben oder ist genau das Gegenteil der Fall und man darf dann generell nur mit Bewohnerparkschein parken?
MfG,
Marius