Hallo liebe Wissenden,
nach Recherche im Archiv habe ich nun rausgefunden, dass die Afa-Tabellen für Software schwierig sind, weil Software einfach zu unterschiedlich ist um einen allgemeinen Wert festzulegen.
Was ich nun nicht verstehe, ist inwiefern Software ein GWG sein kann, weil sie ja nicht eigenständig nutzbar ist und weil sie auf Dauer genutzt wird.
Wenn man nun 2008 Software für unter 150€ kauft (bzw 2007 dann unter den 410€) wie wird diese dann verbucht?
Kann solche Software als GWG sofort als Ausgabe verbucht werden? Für einen Einzelunternehmer, der so gesehen ja eh keinen Firmenbesitz hat, wäre das doch auch nicht nachteilig, oder?
Wenn man nun bspw. Lexware für 100€ kauft (und dann entweder in einem oder spätestens 3 Jahren ein Update), dann kann das doch nicht wirklich über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe bei der Klärung,
yummi