Sog. Bremssattel ein Verschleißteil?

Hallo zusammen,

bzgl. einer Gebrauchtwagengarantie habe ich folgende
Frage:

handelt es sich bei dem sog. „Bremssattel“ um ein Verschleißteil?

Hintergrund: vor ca. 6 Monaten wurde ein Gebrauchtwagen
gekauft (BJ 2006, 60TKm); dazu gabs eine 2jährige Gebrauchtwagengarantie.
Heute wurde mir vom Händler mitgeteilt dass sich die Bremse festgefressen hätte und er den Bremssattel und 2 Bremsscheiben austauschen müsse.

Dass die Bremsscheiben kein Garantiefall sind sehe ich ein da die Garantie Schäden an Verschleißteilen ausschließt; anderer Meinung bin ich allerdings beim Bremssattel der, wie ich gehört habe, in den seltesten Fällen ausgetauscht werden muss.

Um viele Meinungen bin ich sehr sehr dankbar!

MonasLisa

Hallo,

da gehen die Meinungen sicherlich auseinander. Ich denke aber schon, dass ein Bremssattel zu den Verschleißteilen zählt, auch wenn er ggf. nie erneuert werden muss.
Die Frage ist aber: Was steht genau in den Garantiebedingungen, wird da ein Bremssattel evtl. sogar erwähnt?

Wann genau wurde denn der Wagen gekauft, ist das schon länger als 6 Monate her? Wenn nicht, dann müsste hier die Gewährleistung noch greifen. Auch die Bremsscheiben + Beläge müssten dann kostenfrei ersetzt werden, da ich hier von einem Folgeschaden ausgehe. Oder?

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Wenn nicht, dann müsste hier die
Gewährleistung noch greifen. Auch die Bremsscheiben + Beläge
müssten dann kostenfrei ersetzt werden, da ich hier von einem
Folgeschaden ausgehe. Oder?

Eher nicht. Bremsen sind generell ein Verschleissteil. Also Beläge und!! Scheiben. Bei 60 000 km kann man von den Erstoriginalteilen ausgehen. Nach 40 - 100 000 (Modellabhängig) km ist mit einem Austausch immer zu rechnen. Zudem kann man den Verschleiss der Bremsen und Scheiben beim Kauf relativ einfach erkennen. Also keine Gewährleistung.

Ob ein verrosteter Sattel zum Verschleiss zählt? Man kann ihn entrosten und gangbar machen. Seit wann ist er verrostet? Vor 6 Monaten war Winter. Denke auch hier eher keine Gewährleistung, vielleicht Kulanz.

Gruss vonsales

Hallo MonaLisa,

ist der „Bremssattel“ ein Verschleißteil?

Nein, siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Verschlei%C3%9F

Heute wurde mir vom Händler mitgeteilt dass sich die Bremse festgefressen hätte

Das Festfressen zwischen Belag und Scheibe kann durchaus durch Verschleiß geschehen.

… beim Bremssattel der, wie ich gehört habe, in den seltensten Fällen ausgetauscht werden muss.

So kenne ich das auch. Da sollte die Werkstatt begründen, warum auch die Bremssättel in diesem - wahrscheinlich durch Verschleiss bedingten Fall - als Folgeschaden ausgetauscht werden mussten.
Gruß
Karl

Hallo MonaLisa,

für mich ist ein Bremssattel definitiv kein Verschleißteil, Scheiben und Beläge hingegen schon.
Wenn argumentiert wird, dass auch am Bremssattel Verschleiß auftreten kann und es deswegen ein Verschleißteil sei, dann ist nahezu das ganze Auto ein Verschleißteil.
Aber auch die Rechtsprechung tut sich in solchen Fällen schwer: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=407

Gruß
hps

Hallo noch mal,

dass Scheiben und Beläge normal nicht unter die Garantie fallen, ist schon klar. Aber wenn nur eine Scheibe hinüber ist, weil der Bremssattel fest gegammelt ist, ist das was anderes. Und ob man das beim Kauf schon hätte sehen können, ist halt die Frage. Aber wenn die zweite Scheibe noch OK ist, sehe ich da durchaus eine Chance.

Beste Grüße
Guido

Hallo ManasLisa
Da will dich einer über den Tisch ziehen, schreib ich mal so mit dem Hintergrund, dass ich über die Jahre, jedes Fahrzeug 12 Jahre / 240tkm
gefahren über 1 Million km auf der Straße war und bin. In dieser Zeit und mit den Km aber noch nie einen Bremssattel erneuert noch gangbar machen mußte.
Ein Bremssattel geht dann fest, wenn über die Jahre die Bremsflüssigkeit nicht gewechselt wurde.
Wechsel alle 2 Jahre.
Wenn du mit der Werksatt nicht klar kommst, eine PN an mich oder rufe die Innung der Kfz. Werkstätten zur Hilfe.
Die Werkstätten werden ziemlich leise, wenn sich die Innung als Schlichter meldet.

Hallo Guido,

Wann genau wurde denn der Wagen gekauft, ist das schon länger
als 6 Monate her?

Ja, der Kauf ist länger als 6 Monate her, genauer: 8 Monate.

Beste Grüße
Guido

Hallo noch mal,

dass Scheiben und Beläge normal nicht unter die Garantie
fallen, ist schon klar. Aber wenn nur eine Scheibe hinüber
ist, weil der Bremssattel fest gegammelt ist, ist das was
anderes. Und ob man das beim Kauf schon hätte sehen können,
ist halt die Frage. Aber wenn die zweite Scheibe noch OK ist,
sehe ich da durchaus eine Chance.

Ich gehe davon aus dass der Wagen lange auf dem Hof des Händlers
stand; ich muss ´Mal im KFZ Brief schauen wie lange er überhaupt abgemeldet war.
Kann man davon ausgehen dass, aufgrund der langen Standzeit, der
Bremssattel schon beim Kauf nicht ganz okay war? Und dass der
jetzt eingetretende Schaden ein Folgeschaden daraus ist?

Gruß,
MonasLisa

Beste Grüße
Guido

Zum Gruße,

Da will dich einer über den Tisch ziehen, schreib ich mal so
mit dem Hintergrund, dass ich über die Jahre, jedes Fahrzeug
12 Jahre / 240tkm
gefahren über 1 Million km auf der Straße war und bin. In
dieser Zeit und mit den Km aber noch nie einen Bremssattel
erneuert noch gangbar machen mußte.

Das heißt aber doch noch lange nicht, dass in diesem Fall jemand betrügen will. Dass bei dir nichts kaputt gegangen ist, heißt nicht, dass das bei anderen Fahrzeugen nicht doch passieren kann.

Ein Bremssattel geht dann fest, wenn über die Jahre die
Bremsflüssigkeit nicht gewechselt wurde.

Wir wissen hier doch gar nicht, was an diesem Bremssattel fest ist.
Es könnte ja auch ein Teil sein, das mit Bremsflüssigkeit gar nicht in Berührung kommt. Oder es ist irgendeine Abdichtung kaputt, so dass Schmutz und Wasser eintreten konnten.

Wechsel alle 2 Jahre.

Bei unserem Golf VI ist der erste Wechsel nach drei Jahren fällig.

Wenn du mit der Werksatt nicht klar kommst, eine PN an mich
oder rufe die Innung der Kfz. Werkstätten zur Hilfe.
Die Werkstätten werden ziemlich leise, wenn sich die Innung
als Schlichter meldet.

Vielleicht. Aber u.U. sind sie später nicht mehr sehr kooperationsbereit, wenn mal was anderes anfällt. Man muss doch nicht immer gleich mit dem maximalen Drohpotenzial aufmarschieren.

Ich halte deine vorgeschlagene Strategie für völlig überzogen und damit falsch.

Gruß TL

Hallo noch mal,

Kann man davon ausgehen dass, aufgrund der langen Standzeit,
der
Bremssattel schon beim Kauf nicht ganz okay war? Und dass der
jetzt eingetretende Schaden ein Folgeschaden daraus ist?

Möglich ist es schon, nur wird es schwierig sein, das jetzt noch zu beweisen. Denn dann wäre es ja noch ein Gewährleistungsfall. Diese Frist beträgt ja 1 Jahr ab Kauf. In den ersten 6 Monaten hätte der Verkäufer beweisen müssen, dass der Defekt nicht schon ab Beginn bestand.

Beste Grüße
Guido