Sogenannte Koppelgeschäfte mit Aktien

Hallo,
wer kann genauere Auskunft darüber geben,wann und/oder wie es um sogenannte Koppelgeschäfte mit Aktien dreht.
Wenn z.B. Kunden von Aktienverkäufer beraten werden Ihre Aktien von Unternehmen A abzugeben im Verhältnis 1:1 an Unternehmen B, mit der Auflage zusätzlich noch 15.000 Shares von Unternehmen B zu ordern.?
Ist dies legal oder eher sittenwidrig?