Eine Bitte noch - nee, Quatsch, ein dringender Hinweis:
Dein Sohn und seine Begleiter sollen auf keinen Fall versuchen, irgendetwas hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen schönzureden.
Der Verteidiger des Schlägers wird jede noch so kleine Unstimmigkeit in den Aussagen deines Sohnes oder der Zeugen erkennen und dann die Glaubwürdigkeit anzweifeln.
Die Ordnungswidrigkeit eines Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen verjährt 6 Monate nach Begehung. Vermutlich liegt der Beginn der Verhandlung schon nach diesem Termin. Ich denke auch nicht, dass Pozilei oder Staatsanwalt da ein Problem hätten, mehr als den Zeigefinger zu heben und laut „Du, du, du!“ zu sagen.Opportunitätsprinzip wurde ja schon genannt.