Sohn mit fremdes Auto fährt abgemeldetes Auto der Mutter an

Hallo,
wer kommt in Pflichten wenn ein Kind - 19 - mit geliehenes Auto in der Garage das abgemeldetes Auto der Mutter anfährt und ein Schaden verursacht?
Kurzee Beschreibung: Ein 19 jähriger leiht sich ein Auto und fährt die Einkäufe in der Garage. Beim Rangieren fährt er rückwärts gegen das Auto seiner Mutter was aber abgemeldet ist. Tritt die Haftpflichtvrsicherung oder KFZ-Versicherung ein? Der Schaden soll laut einen Nachbar um 1500€ sein. Konkretes gibt es noch nicht ob der Schaden kleiner oder größer ist.
Ich bedanke mich in voraus für eure Antworten.

Hallo,

wer kommt in Pflichten wenn ein Kind - 19 - mit geliehenes Auto in der Garage das abgemeldetes Auto der Mutter anfährt und ein Schaden verursacht?

Die Versicherung des KFZ, mit dem der 19-Jährige einkaufen war. Sicherlich wird die Versicherung prüfen, ob hier ein Eigenschaden vorliegt und sie deswegen leistungsfrei ist.

Gruß

Nordlicht

Hallo Iavi-31!

Hier meine Antwort (Meinung) ohne einen juristischen Hintergrund zu haben!
Also bitte nimm diese Zeilen lediglich als meine Meinung uns lass Dich juristisch beraten.

Hat der Fahrer (19 Jahre alt) das Auto geliehen - also nicht gegen den ausdrücklichen Wunsch / Anweisung des Halters? Und ist dies auch von Seiten des Halters aus unstrittig?

Wenn dies so ist, ist es meiner Ansicht nach unerheblich, wo der Schaden verursacht wurde (auf Privatgrund oder auf öffentlicher Strasse)

Der von ihm verursachte Schaden (an dem anderen Auto) sollte durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sein - allerdings droht hier eine Höherstufung der Versicherungsprämie.

Der an dem geliehenen Fahrzeug verursachte Schaden sollten durch eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoverischerung gedeckt sein - gleiches Argument wie oben mit der Höherstufung des Schadensfreiheitsrabattes.

LG Mike1912

Hallo,

Hallo Iavi-31!

Hier meine Antwort (Meinung) ohne einen juristischen
Hintergrund zu haben!
Also bitte nimm diese Zeilen lediglich als meine Meinung uns
lass Dich juristisch beraten.

Hat der Fahrer (19 Jahre alt) das Auto geliehen - also nicht
gegen den ausdrücklichen Wunsch / Anweisung des Halters? Und
ist dies auch von Seiten des Halters aus unstrittig?

Wenn dies so ist, ist es meiner Ansicht nach unerheblich, wo
der Schaden verursacht wurde (auf Privatgrund oder auf
öffentlicher Strasse)

Der von ihm verursachte Schaden (an dem anderen Auto) sollte
durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sein - allerdings
droht hier eine Höherstufung der Versicherungsprämie.

Bitte beachten - hier wird die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint !

Der an dem geliehenen Fahrzeug verursachte Schaden sollten
durch eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoverischerung
gedeckt sein - gleiches Argument wie oben mit der Höherstufung
des Schadensfreiheitsrabattes.

Und dies könnte natürlich zur Folge haben, dass der Fahrer des Fahrzeuges zum
Schadensersatz herangezogen wird. Also Ersatz für den Differenzbetrag gemäß der Höherstufung in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.

Wenn allerdings keine Vollkasko vorhanden ist, kanns teuer werden.

Ein Tipp für die Zukunft: Autos von anderen Leuten, sollte man sich nicht ausleihen.

Gruß Merger

Der Schaden soll laut einen Nachbar um 1500€ sein.

an beiden Fahrzeugen ?

Hat der Fahrer (19 Jahre alt) das Auto geliehen - also nicht
gegen den ausdrücklichen Wunsch / Anweisung des Halters? Und
ist dies auch von Seiten des Halters aus unstrittig?

Es war geliehen von ein Bekannter von ihm für 2 Wochen.

Wenn dies so ist, ist es meiner Ansicht nach unerheblich, wo
der Schaden verursacht wurde (auf Privatgrund oder auf
öffentlicher Strasse)

Der Schaden passierte in der Tiefgarage.

Der an dem geliehenen Fahrzeug verursachte Schaden sollten
durch eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoverischerung
gedeckt sein - gleiches Argument wie oben mit der Höherstufung
des Schadensfreiheitsrabattes.

Vollkasko gibt es nicht, es ist nur Haftpflichtversicherung.

Gruß Lavinia

Wenn allerdings keine Vollkasko vorhanden ist, kanns teuer
werden.

Was kann für den 19 jährigen passieren? Muss er die entstandene Schade an geliehenes Auto dann zahlen?

Gruß Lavinia

Der Schaden soll laut einen Nachbar um 1500€ sein.

an beiden Fahrzeugen ?

Ja, an beide Fahrzeuge.

Hallo,

Wenn allerdings keine Vollkasko vorhanden ist, kanns teuer
werden.

Was kann für den 19 jährigen passieren? Muss er die
entstandene Schade an geliehenes Auto dann zahlen?

Ein 19-jähriger ist volljährig und somit für sein Handeln verantwortlich.

Sie es mal umgekehrt: Du verleihst irgendwem irgendwas von Dir. Diese Person beschädigt Deine Sache. Möchtest Du den Schaden nicht ersetzt bekommen?

Gruß
Jörg Zabel

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Danke für eure Antworten, es waren hilfreich.
Gruß Lavinia