Sohn verweigert Einblick in BAFÖG-Bescheid

Wie ist hier die Rechtslage für den folgenden Fall:

Sohn (A), Student an einer Uni, zusammenwohnend mit Freundin am Studienort.
Die Eltern von A leben getrennt voneinander , waren nicht verheiratet.
Vater (B) zahlt Unterhalt an A, allerdings ohne Titel, auf freiwillig vereinbarter Basis. Mutter © zahlt ebenfalls Unterhalt an A.
A hat einen Bafög-Bescheid erhalten, der positiv beschieden wurde.
A verweigert nun an B Einsicht in den Bescheid und begründet dies damit, dass darin Daten von C stehen würden, in die B keine Einsicht zusteht.
Wie sollte sich B verhalten, damit er erfahren kann, was denn in diesem Bescheid nun tatsächlich ausgerechnet worden ist, welche Anteile die Elternteile B und C zu übernehmen haben?
Kann B bis zur Herausgabe des Bescheides alle Zahlungen an A einstellen, da B ja davon ausgehen muß, dass A nicht mehr unterhaltsbedürftig ist?

Irgendwie scheint da ein falsches Verständnis zugrunde zu liegen, was Bafög eigentlich ist.

Bafög ist eine nachrangige Leistung! Es ersetzt keinen Unterhalt der Eltern. Daher kann schon vom Grundsatz her gar nicht der Fall eintreten, dass ein Vater durch „zu hohes Bafög“ nicht mehr unterhaltspflichtig wird.

Hallo Ralli,

Vater (B) zahlt Unterhalt an A, allerdings ohne Titel, auf
freiwillig vereinbarter Basis. Mutter © zahlt ebenfalls
Unterhalt an A.
A hat einen Bafög-Bescheid erhalten, der positiv beschieden
wurde.
A verweigert nun an B Einsicht in den Bescheid und begründet
dies damit, dass darin Daten von C stehen würden, in die B
keine Einsicht zusteht.

Wie sollte sich B verhalten, damit er erfahren kann, was denn
in diesem Bescheid nun tatsächlich ausgerechnet worden ist,
welche Anteile die Elternteile B und C zu übernehmen haben?

dann würde ich als B vorschlagen, dass er eine Kopie des Bescheides erhalten möchte, in der alle Daten, die C betreffen, geschwärzt werden. Wenn die Bescheide noch so aussehen, wie zu Zeiten des Studiums meiner Tochter, ist das ganz einfach, nur die Zeilen lesbar zu halten, in denen die erwartete Zuzahlung von Vater bzw. Mutter ist.

Welchen Anteil darüber hinaus auch noch C zahlen muss, kann B dann eigentlich egal sein.

Ach ja, das war auch ein Fall von „Eltern nie verheiratet oder zusammen“.

Kann B bis zur Herausgabe des Bescheides alle Zahlungen an A
einstellen, da B ja davon ausgehen muß, dass A nicht mehr
unterhaltsbedürftig ist?

Das würde ich keinesfalls ohne anwaltliche Beratung empfehlen.

Gruß, Karin

Sicherlich ersetzt es den Unterhalt nicht, aber es verringert ihn.
Viele Studenten meinen ja, Bafög gäbe es noch auf den Unterhalt obendrauf. Das stimmt nicht. Unterhalt wird dann auch nur noch bis zur Höhe des Unterhaltsbedarfs gezahlt und zwar teilen sich da Mutter und Vater rein… so ist das .

Bafög ist eine nachrangige Leistung! Es ersetzt keinen
Unterhalt der Eltern. Daher kann schon vom Grundsatz her gar
nicht der Fall eintreten, dass ein Vater durch „zu hohes
Bafög“ nicht mehr unterhaltspflichtig wird.

Hi, es wäre doch sehr hilfreich wenn diese Aussage belegt werden könnte.
Studenten oder Azubis, mit eigener Wohnung steht derzeit ein Höchstunterhaltssatz von 670-€ zu.
Es werden alle weiteren Einkünfte Kindergeld, Bafög, Azubigehalt errechnet und wenn dieser Betrag 670.-€ unterschreitet, dann wird die verbliebene Restsumme auf BEIDE Elternteile als Unterhaltszahlung verteilt.
MfG ramses90

Sicherlich ersetzt es den Unterhalt nicht, aber es verringert
ihn.

Nein, tut es nicht! Umgekehrt wird ein Schuh draus: Unterhalt verringert das Bafög.

Viele Studenten meinen ja, Bafög gäbe es noch auf den
Unterhalt obendrauf. Das stimmt nicht.

Mach ein Vater meint offenbar, Unterhalt gäbe es auf einen pauschal fest gesetzten Bafögbetrag oben drauf. Das stimmt nicht.

Unterhalt wird dann
auch nur noch bis zur Höhe des Unterhaltsbedarfs gezahlt und
zwar teilen sich da Mutter und Vater rein… so ist das .

Der Bafögsatz wird ermittelt auf Basis des Elternunterhaltes. So ist das.

Vielleicht guckst du einfach mal selber nach!
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/376.php

_Das BAföG geht davon aus, dass zunächst die Auszubildenden selbst und diejenigen, die nach dem bürgerlichen Recht zu ihrem Unterhalt verpflichtet sind, also ihre Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und Eltern, für den Unterhalt und die Ausbildung aufkommen. Das BAföG tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nur nachrangig ein.

Die Rechnung lautet (siehe dort):

Bedarf nach Bafög

  • (minus) Einkommen/Vermögen des Auszubildenden
  • anrechenbares Einkommen der Eltern (Unterhalt)

= Förderungsbetrag

und nicht:

Bedarf nach Bafög

  • Einkommen/Vermögen des Auszubildenden
  • Förderungsbetrag

= Unterhalt Eltern_

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Es werden alle weiteren Einkünfte Kindergeld, Bafög,
Azubigehalt errechnet und wenn dieser Betrag 670.-€
unterschreitet, dann wird die verbliebene Restsumme auf BEIDE
Elternteile als Unterhaltszahlung verteilt.

Lustig - du verlangst einen Beleg? Dann geh mal mit gutem Beispiel voran und belege deine Rechnung.

P.S.: Die meinige ist bereits mit meiner zweiten Antwort belegt / verlinkt.

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Nein, tut es nicht! Umgekehrt wird ein Schuh draus: Unterhalt
verringert das Bafög.

Wo immer Sie das gelesen haben, JaninaG, aber wenn ein Student einen Bafög-Antrag stellt, fragt das Bafög-Amt bei den Eltern nicht nach dem Unterhalt den sie an den Sohn zahlen, sondern nach deren Einkommen etc., weil ja Bafög auch nur bis zur Höhe des maximal zustehenden Unterhaltes gezahlt wird, wenn beide Eltern überhaupt nicht in der Lage wären, Unterhalt zu zahlen.
Es gibt kein höheres Bafög als der maximale Unterhaltsbedarf des Studenten beträgt.

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weil ja Bafög auch nur bis zur Höhe
des maximal zustehenden Unterhaltes gezahlt wird, wenn beide
Eltern überhaupt nicht in der Lage wären, Unterhalt zu zahlen.

Also genau das, was Janina die ganze Zeit sagt.

Gruß,
Max

Hallo Max,

Also genau das, was Janina die ganze Zeit sagt.

nicht ganz genau: Der Unterhalt wird auf freiwillig vereinbarter Basis gezahlt. Es könnte sein, dass dieser Betrag höher ist, als bei der Berechnung des zumutbaren Unterhalts anlässlich des BAFöG-Antrages herauskommt.

Daher kann es schon interessant sein, ob weniger Unterhalt angemessen wäre. Und das steht im Bescheid.

Gruß, Karin