Soizalstunden in DTL, wohne in Zürich

Hi zusammen,

ich lebe seit August 2012 in der Nähe von Zürich und muss vor Gricht in Deutschland.
Ich frage mich nun, was passiert, wenn ich Sozialstunden als Strafe bekomme??
Geht das überhaupt? Ich lebe ja nun mal hier!!

Danke,
Mimi :smile:

Ich glaube nicht, dass du in Zürich Sozialstunden ableisten musst. Es kann dir aber statt dessen eine Geldauflage auferlegt werden.

Mir wäre das lieber, also eine Geldstrafe.
Nicht weil ich mir zu fein oder faul bin, sondern weil das ansonsten ein sehr großer Aufwand für mich wäre.
Danke für die Antwort

Du weißt ja noch nicht zu was dich der Richter verurteilt. Wirst du nach Jugendstrafrecht verurteilt? Oder erwartet dich eine Bewährungsstrafe mit Auflagen? In beiden Fällen müsstest du mit dem Richter reden und deine Situation erklären.

Mir wäre das lieber, also eine Geldstrafe.
Nicht weil ich mir zu fein oder faul bin, sondern weil das
ansonsten ein sehr großer Aufwand für mich wäre.
Danke für die Antwort

Hi Mimi,

es kann schon sein das du dann deine Sozialstunden in der Schweiz abarbeiten musst da du nach Deutschem Recht verurteilt wirst, da spielt der Wohnort keine Rolle.

es geht um knapp 1800€, die ich beim Bafög zu viel erhaltnen habe, da ich den bausparvertrag nicht angegeben habe, was aber KEINE absicht war.
was könnte ich für eine Strafe bekommen??
bin nicht vorbestraft

Guten Tag

Wenn Sie von einem deutschen Gericht verurteilt werden, dann richtet sich der Vollzug nach deutschem Recht, das ich nicht kenne. Wenn Sie in der Schweiz wohnen, dann stellt sich die Frage, ob Sie für den Vollzug nach Deutschland ausgeliefert werden oder ob die Strafe oder die Massnahme in der Schweiz vollzogen wird. Beides ist gestützt auf entsprechende Übereinkommen bzw. gesetzliche Grundlagen grundsätzlich möglich.

Freundliche Grüsse

Hast du einen Strafbefehl bekommen? Oder eine Anklage? Wie alt bist du?

einen Strafbefehl, noch keine anklage. aber das wird wohl noch kommen.
bin 26

Hast du einen Strafbefehl bekommen? Oder eine Anklage? Wie alt
bist du?

wenn du einen Strafbefehl bekommen hast, dann weißt du ja zu was du verurteilt wurdest. Darin steht ja: Sie werden verurteilt zu: … Tagessätzen, wo bei ein Tagessatz … Euro beträgt.
Wie kommst du dann darauf, dass du Sozialstunden leisten musst. Das ist nicht üblich.

ahm… dann habe ich keinen Strafbefehl bekommen.
Weiß noch nicht wie ich gestraft werde, deshalb habe ich die Frage gestellt… sry.

Hallo Mimi!

Wenn Sie nach deutschem Recht verurteilt werden sollten,kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie Ihre Sozialstunden in der Schweiz ableisten können. Sie können ja während der Verhandlung, sobald sich eine Verurteilung abzeichnet, den Richter um eine für Sie günstige Lösung was die Einrichtung für die Ableistung betrifft, bitten.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo,

wenn es sich überhaupt um einen Sachverhalt handelt, der noch mit Sozialstunden geahndet werden kann, dürfte dies wegen der Anreise zur Ableistung der Sozialstunden nicht verhältnismäßig sein. Ich nehme an, dass alternativ eine Geldstrafe verhängt werden wird. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen, zumal ich den Sachverhalt nicht kenne. Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt nehmen. M.f.G. Paul H.

Hallo Mimi,

wenn Sie für ein Delikt, das Sie in Deutschland begangen haben sollen, verurteilt werden, steht dem Gericht der entsprechende Strafrahmen nach deutschem Recht zu.

Sollten Sie geltend machen, dass Sie aber nicht mehr in Deutschland leben, wird das Gericht eine entsprechende Ersatzleistung (entgeltliche Sicherheitsleistung/Ersatzstrafe o.ä.) festlegen.

Geben Sie falsche Daten zu Ihrer Wohnanschrift an, müssten Sie ggf. die Strafe tatsächlich auch in Deutschland gegen Nachweis ableisten und riskieren eine Strafverschärfung oder ein neues Verfahren, dass ebenfalls eine Ahndung nach sich ziehen könnte!

Gruß,

dr.zimmerman.