Guten Abend Liebe Gemeinschaft,
Wir sind ein Unternehmen was im Bauhauptgewerbe tätig ist.
Nun ist es so, daß ab Winterregelung eine 63% Klausel gibt. Das heißt, wenn wegen der Wetterlage bei nicht Arbeitsantritt ja diese in Kraft tritt.
Nun war auf einer Versammlung dieses Jahr davon die Rede, wer in dieser Zeit wo, Schlechtwetter Geld fließt, krankgeschrieben ist, auch nur Anspruch auf diese 63% hat. Ist das wirklich so?
Hat man nicht trotzdem Anspruch auf die 100% ?
Es wurde deshalb entschieden um die Mitarbeiter nicht zu ermutigen krank zu machen bei dem Wetter.
Wer weiß mir da zu helfen?
Mit freundlichen Grüßen