Hallo,
hoffentlich kann uns jemand Mut machen.
Wir sind mit einem kleinen unternehmen selbständig. Vor allem montieren wir Fenster u. Bodenbeläge, offiziel laufen wir unter der Bezeichnung „Holz- u. Bautenschutz“ und „Einbau genormter Baufertigteile“. Beschäftigt ist bei uns ein Arbeiter und eine Aushilfe auf 400€. Duie Auftragslage ist wirklich super, habe keine Probleme. Nur müssen wir gute Preise anbieten, d.h. nicht zu teuer, da auch viele vom Ostblock bei uns billig arbeite. Kurz gesagt viel geld bleibt nicht übrig. Bis jetzt sind wir damit gut über die Runden gekommen.
Bis jetzt. Wir sollen von der SOKA-Baukasse verpflichtet werden, bei Ihnen Mitglied zu werden. Als erstes wollen die ca. 15000€ für die letzten Jahre Nachbezahlt haben, wo wir eben Arbeiter angestellt haben. Das sind knapp 20 vom Bruttolohn, mit den überhaupt nicht gerechnet wurde!! Das wäre unser Ruin! Wie gesagt, ersparnisse sind nicht vorhanden. Wie sollen wir uns verhalten? Von einen Bekannten weiß ich, dass Schreinerarbeiten, also was wir machen nicht zum Bauhauptgewerbe gehören, und somit nicht verpflichtet wären.
Bin über jede Antwort dankbar.
Keine Hilfe, aber…
Hi bavaria-maus,
hmm, wie schon im Titel angekündigt: echt helfen kann ich Dir da nicht. Aaaber: bei einer Summe von 15.000 Euro und einem Familiennamen ungleich Rockefeller oder Onassis würde ich keinen Moment zögern und zum Anwalt meines Vertrauens latschen.
*wink* und ich drück Euch alle Daumen
Petzi
Servus b-m,
ULAK und ZVK halten die Finger auf alle Betriebe, für die der MTV Bau gilt. Einen Überblick gibts hier:
http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=417
(Dort bei „Tarifvertrag - §1“ weiter)
Insbesondere das frühere „Baunebengewerbe“ Trockenbau, Brandschutz etc. ist nicht mehr davon ausgenommen.
Grob unterteilt sind es lediglich einige meisterpflichtigen Handwerke, die nicht vom MTV Bau erfasst werden.
In der gegebenen Situation ist wohl eher nützlich:
- mal zu untersuchen, wie der genannte Betrag berechnet (wahrscheinlich geschätzt) wurde und was bei den tatsächlichen Lohnsummen ohne Schätzung rauskäme.
- mal zu untersuchen, was in der gegebenen Zeit an Erstattungsansprüchen (Urlaubsgeld, Wintergeld…) zu holen sein könnte.
Hier kann allerdings ein Fachanwalt schon ganz wichtig sein, weil betreffend mögliche Erstattungen haufenweise Fristen abgelaufen sind, so dass die Schiene „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu beschreiten wäre.
Unterm Strich sind bloß die ZVK-Beiträge „verloren“ (bis zur künftigen Auszahlung der Versorgungsbezüge); von den ULAK-Beiträgen kann man vieles wieder kriegen, aber man muss dafür einige Rituale beachten.
Das formale Prozedere dafür kann auch eine StB-Kanzlei durchziehen. Aber Vorsicht! Immer zuerst fragen „Rechnen Sie Baulohn ab?“ - Wenn der StB auf diese Frage hin unruhig wird, ein wenig mit den Füßen scharrt und sich eventuell die Stirn trockentupft, weiß man: Ja, er hat mit Baulohn zu tun. Wenn er sagt: „Aber klar, wir rechnen alles ab!“ hat er offenbar die Brisanz der Frage gar nicht erfasst und weiß nicht, was Baulohn heißt…
Schöne Grüße
MM
10 Jahre sind nun vergangen. Was kam denn dabei heraus, bavaria-maus"?