Der erzeugte Strom muss MID-konform gemessen werden.
Ein Zähler, an dem alle Mieter hängen, muss eine Wandlermessung sein. An normalen Zählern sind nur 44 A zulässig. Laut DIN 18015 beträgt der Leistungsbedarf von bereits DREI Wohnungen schon 32 kVA, also mehr als über einen Haushaltszähler erlaubt.
Nun hast du folgende Zahlen am Ende des Jahres:
Erzeugt von PV laut Erzeugungszähler: 20.000 kWh
Eingespeist laut Hauptzähler: 10.000 kWh
Bezogen laut Hauptzähler: 10.000 kWh
Whg1: 5000 kWh Verbrauch
Whg2: 8000 kWh Verbrauch
Whg3: 4000 kWh Verbrauch
Whg4: 3000 kWh Verbrauch
Gretchenfrage: Wenn du den Strom für 29 ct/kWh einkaufst, welchen Preis berechnest du nun den Mietern? Tip: Du kannst nicht erkennen, ob ein Mieter viel PV-Strom oder viel Netzstrom verbraucht hat.
Gretchenfrage 2.0: Wenn ein Mieter nicht zahlt, wer zahlt dann den eingekauften Strom? Natürlich du als Vermieter, denn du kaufst für alle ein.