Solaranlage für Mieterstrom - ohne Abrechnungsfirma

Guten Tag,
Ich möchte eine Solaranlage bauen und den Solarstrom an die Mieter verteilen.
Und finde keinen Anbieter, der in der Lage ist mir ein Mieterstromablesemodell anzubieten, dass nicht mit hohen Ablesekosten verbunden ist.

Die Anlage soll in Duisburg gebaut werden. Grösse ca. 11.000 kWp.

Sehr gerne höre ich von Euch.

Herzliche Grüsse Elimar Simon

Oder eher 11 kWp?

Wenn du einen vernünftigen Wechselrichter und einen Zwei-Richtungs-Zähler hast, ist das doch einfache Mathematik: Erzeugter Strom - Einspeisung = Mieterstrom.

Gruß,
Steve

Hallo,

schon bei der sog. modernen Messeinrichtung bist Du mit 20 Euro dabei und da von „die Mieter“ die Rede ist, sind m.E. weitere Zähler notwendig, die auseinanderklamüsern, was der jeweilige Mieter vom guten Saft vom Dach und dem Pöbelstrom von draußen in Anspruch genommen hat.

Gruß
C.

Nein, das willst du nicht. Ich weiß das. Und du weißt das gleich auch.

Wie funktioniert das Mieterstrommodell?

  1. Du kaufst den Strom für alle Mieter ein. Du gehst in Vorkasse.
  2. Dein Zählerschrank muss gegen eine riesige und sündhaft teurer Wandlermessung ersetzt werden. Rechne mit ca. 10.000€.
  3. Du verkaufst den Strom an die Mieter weiter. Dabei muss jeder Mieter die Wahl haben, ob er bei dir oder bei einem Anbieter seiner Wahl einkauft.
  4. Du musst dich als Stromanbieter bei der Bundesnetzagentur registrieren und dieselben Pflichten wie EON, Eprimo oder Grünstrom24 erfüllen.
  5. Selbstverständlich ist das ein Gewerbe - anmelden, Steuererklärungen machen, …
  6. Das Messkonzept lässt nicht zu, zu erkennen, ob ein Mieter eher tagsüber Sonnenstrom oder ausschließlich nachts teuer von dir eingekauften Strom verbraucht. Viel Spaß mit einer Mischkalkulation.

Daher sind die Anbieter von Mieterstrommodellen auch meist nicht einfache Messstellenbetreiber, sondern Komplettabwickler. Das kostet halt.

Du interessierst dich immer noch?

Dann lasse dich jetzt von einem Rechtsanwalt zum Energierecht und einem Steuerberater beraten.

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Der erzeugte Strom muss MID-konform gemessen werden.
Ein Zähler, an dem alle Mieter hängen, muss eine Wandlermessung sein. An normalen Zählern sind nur 44 A zulässig. Laut DIN 18015 beträgt der Leistungsbedarf von bereits DREI Wohnungen schon 32 kVA, also mehr als über einen Haushaltszähler erlaubt.

Nun hast du folgende Zahlen am Ende des Jahres:

Erzeugt von PV laut Erzeugungszähler: 20.000 kWh
Eingespeist laut Hauptzähler: 10.000 kWh
Bezogen laut Hauptzähler: 10.000 kWh

Whg1: 5000 kWh Verbrauch
Whg2: 8000 kWh Verbrauch
Whg3: 4000 kWh Verbrauch
Whg4: 3000 kWh Verbrauch

Gretchenfrage: Wenn du den Strom für 29 ct/kWh einkaufst, welchen Preis berechnest du nun den Mietern? Tip: Du kannst nicht erkennen, ob ein Mieter viel PV-Strom oder viel Netzstrom verbraucht hat.

Gretchenfrage 2.0: Wenn ein Mieter nicht zahlt, wer zahlt dann den eingekauften Strom? Natürlich du als Vermieter, denn du kaufst für alle ein.

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… und wenn du dich mal eingelesen hast, wirst du nach sinnvollen Alternativen suchen.

Diese gibt es (auf dem Papier). Man nennt es „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.

  1. Jeder Teilnehmer (du als Erzeuger und alle interessierten Mieter) bekommen ein Smarmeter, offiziell „Intelligentes Messsystem“ genannt.
  2. In Intervallen von 15 Minuten wird bei jedem Teilnehmer ermittelt, wieviel Strom er gebraucht hat.
  3. Ein Messstellenbetreiber addiert nun: Wohnung 1 und 2 verbrauchten je 1 kWh, Whg. 3 und 4 je 0,5 kWh, du hast 2 kWh eingespeist (aber der Strom hat das Haus nie verlassen). Nun fehlt da offenbar 1 kWh (3 kWh Verbrauch, 2 kWh Einspeisung). Wer wieviel vom Solarstrom bekommt, wird durch einen Verteilschlüssel bestimmt. Der MSB rechnet das für dich aus. Er stellt dir dann einen Beleg aus, nachdem etwa jeder Mieter 0,5 kWh von dir bezogen hat. Zudem teilt er dem jeweiligen Anbieter des jeweiligen Mieters mit, dass Wohnung 1 und 2 je 0,5 kWh Strom aus dem Netz bekommen haben; Wohnug 3 und 4 nichts bezogen haben.
    Am Ende des Abrechnungszeitraums bekommst du also fein säuberlich aufgelistet, wieviel Strom du dem jeweiligen Mieter berechnen darfst. Zudem bekommt jeder Mieter von seinem eigenen, frei wählbaren Stromanbieter eine Rechnung über die Strommenge, die er nicht von dir beziehen konnte.

Super!

Leider gibt es immer noch keinen Messstellenbetreiber, der dieses Modell umsetzt.

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Guten Tag,

Ich bedanke mich für die ausführlichen Antworten.

Es gibt einfachere Möglichkeiten.

Zum Beispiel über 2 Schienenschaltschränke mit Zählern für den Solarstrom und für der Zukaufstrom jeweils pro Mieter.

Ich suche nach einer Firma die mir eine solche Anlage baut.

Sehr gerne höre ich von Euch falls Ihr eine Firma kennt, die das baut.

Gerne höre ich von Euch.

Gruss Elimar Simon

Abrechnungstechnisch vollkommen unmöglich.

Zudem auch technisch unmöglich - Strom hat keinen Willen und kein Gedächtnis. Der erzeugte Strom wird sich über die Unmenge an Wegen, über die er durch die illegale Parallelschaltung von Zählern bekommt, so aufteilen, wie es eben die Widerstände der Wege vorgeben.

Mieter 1 bezieht gerade keinen Strom? Dennoch wird die Solaranlage Leistung durch den Solarbezugzähler in den Eigentumsbereich des Mieters schieben, welche dann über den Netzbezugszähler ins Netz fließt - und dafür sollte der Mieter dann zahlen?

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