Wenn ein Soldat/Söldner auf die Gegenseite wechselt, also sich auf die Seite seines ehemaligen Feindes stellt, welcher rechtliche Tatbestand ist das eigentlich (von der Motivation einmal abgesehen)?
Hallo,
Du kannst alles sehr ausführlich bei Wikipedia.de nachlesen
Der Tatbestand heißt in der militärischen/ juristischen Sprache „Fahnenflucht“
hier der LinK:
http://de.wikipedia.org/wiki/fahnenflucht
Darf ich fragen, in welchem Zusammenhang Dich das Interessiert ?
„Militärischer Gruß“ aus Berlin
Wenn ein Soldat/Söldner auf die Gegenseite wechselt, also sich
auf die Seite seines ehemaligen Feindes stellt, welcher
rechtliche Tatbestand ist das eigentlich (von der Motivation
einmal abgesehen)?
Die Frage ist bei der Vorbereitung auf ein Rollenspiel-Szenario aufgetaucht. Kommt bei einem tatsächlichen Seitenwechsel, also dem ‚Überlaufen‘, nicht auch noch Verrat dazu?
LG aus Wien
natürlich ist immer verrat dabei …beim Seitenwechsel
die vormals eigenen kameraden müssen dann unter Umständen getötet werden…schlimme sache
„Militärischer“ Gruss aus Berlin von Rolf