Hallo Rolf,
die Einspeiseverütungen die für erneuerbare Energien an Einspeiser gezahlt werden, werden über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dabei wird jede Form erneuerbarer Energie pro kWh vergütet, und zwar gesetzlich festgeschrieben. Die Spanne reicht von 56 ct für Photovoltaik-Anlagen bis zu 3,7 ct bei großen Wasserkraftanlagen über 50 MW. Die Vergütung zahlt der Netzbetreiber, also ist das KEINE Subvention.
Ich halte das EEG für eine klasse Sache. Klar, der Aufpreis der für die EEG-Vergütung bezahlt werden muss wird natürlich auf den Verbraucher umgelegt - die Preise steigen. Was daran gut ist? Nur durch steigende Strompreise wird der Verbraucher zu mehr Stromsparen „gezwungen“, da das aber für ´ne gute Sache ist find ich das prinzipiell in Ordnung. Das ist so´ne Art verpflichtender „fairer Handel“ für Energie…
Soll der Stromüberschuss aus privaten Anlagen bezahlt werden?
Stromüberschuß aus privaten Anlagen führt zur Einsprarung von Strom von anderen FOSSILEN privaten Anlagen, schliesslich sind E.on, Rwe und Konsorten ja keine staatlichen Betriebe.
Hat das die Bundesregierung so festgelegt?
Klar, wer sonst? Allerdings nicht die aktuelle, das EEG in dieser Form gibts schon seit 2000, davor gabs das Stromeinspeisegesetz…
Ist diese Vergütung vertretbar?
Photovoltaikanlagen tragen zu 0,1weissdergeierwas zum Energiemix bei und tragen trotz hoher Vergütung nur zum kleinen Teil der EEG-Vergütung bei. EE aus Biogas nimmt in absoluten Zahlen viel mehr ein… zumindest seit ner Neufassung der Vergütungssätze von 2004.
Gruss
Rolf
dito,
Simon