Soll Gebühr zahlen für eine Auskunft! Was tun?

Hallo, ich habe vorgestern meine Zahnarzt via Email angeschrieben das er mir bitte mitteilen soll wann ich im letzten Jahr bei ihm in Behandlung war( wird benötigt für Steuererklärung). Prompt kommt heute ein Brief samt Rechnung das ich für die Auskunft und (jetzt kommts:smile: die BEARBEITUNG DER FRAGE sage und schreibe 35 EURONEN zahlen soll???
Wenn ich die sogenannte Gebühr bezahlt habe, bekomm ich auch die Auskunft…

Natürlich sehe ich das gar nicht ein 35 € für quasi nix zu zahlen.

Was meint Ihr, hab ich eine Chance das Abwenden zu können? Evtl. Widerrufsrecht nutzen…

Vielen Dank!

Grus Tomm

Eingangs der Hinweis auf §10 Berufsordnung der Ärzte:

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

D.h. die dem Arzt entstehenden Aufwendungen sind zu erstatten. Er hat sie ja nicht verursacht. Sollten Sie für die Steuererklärung diese Daten brauchen, könnten Sie ja auch Ihre gesammelten Rechnungen vorlegen. Da Sie das offenbar nicht können, ist das Versäumnis nicht zu Lasten des Arztes zu beheben.

35 Euro in diesem Zusammenhang sind (entgegen Ihrer subjektiven Wahrnehmung) durchaus angemessen.

Hallo Tom, ich würde nichts bezahlen an Ihrer Stelle.
Bei der Krankenkasse kann auch nachgefragt werden, denn die hat ja wahrscheinlich die Rechnung bezahlt.
Mir hilft in solchen Fällen ein Blick in meinen Terminkalender, dort notiere ich Dinge, die für die Steuer wichtig sind. Der Kalender hat nur 1,50 gekostet und dieser Tipp ist sogar kostenfrei.
Gruß lennonmc

Hallo Tom,

bin da leider überfragt. Scheint mir aber sehr klar dass für eine Auskunft keine Gebühr fällig ist, schon gar nicht wenn die Auskunft noch gar nicht erteilt wurde.

Hallo Tom,

rein rechtlich kann auch ein Zahnarzt für eine Auskunft eine Gebühr verlangen.
Zwar ist 35 € recht happig, für eine Liste, die er aus dem Rechner ausdruckt oder aber auch per Mail versenden kann,
aber falls Du auf die Liste nicht unbedingt angewiesen bist, brauchst Du ja einfach nichts zu überweisen.
Gruss
JE

Hallo, das ist Vertragsrecht. Ihre Bitte um Auskunft war kein Angebot (da unter anderem kein Preis ausgemacht war/feststand). Erst Ihr Zahnarzt hat Ihnen ein Angebot gemacht, dass Sie annehmen können indem Sie zahlen. Oder Sie können es ablehnen indem Sie nicht zahlen UND dem Zahnarzt sagen, dass Sie das Angebot nicht annehmen. Bzw. Sie könnten auch ein Gegenangebot machen (Ein Euro für die Kaffekasse) und Ihr Arzt kann wiederum annehmen oder ablehnen oder wieder … bis Ihr Euch einigt oder keiner ein Angebot annimmt. Was ist Ihnen die Bescheinigung wert? Oder genügt für die Steuerklärung eine Kopie vom Eintrag ins „Zahnarztheftchen“? Diesen Eintrag müsste der Zahnarzt kostenlos machen.
MfG

Hallo, bißchen komisch ehrlich gesagt, aber wer weiß was der so alles um die Ohren hat, dass er zu solchen Aktionen greifen muß.
Ich sehe es als Kundenservice die gefragte Info zu geben.
Mag sein, dass er eine E-Mail- Bearbeitung praktisch als relativ aufwändig sieht.

Vielleicht persönlich anrufen dort und auf die Erfordernis der Angabe im Steuerantrag hinweisen.
Ich denke und hoffe doch, dass im Telefonat die sache doch besser geregelt werden kann.
Sollte allerdings dann auch noch auf die gebühr bestanden werden, würde ich mir die örtliche Zahnärztekammer suchen und dort telefonisch anfragen, ob das Verhalten des Arztes gutgeheißen wird.

Gruß AK

Sehr geehrter Herr,

letztendlich läuft Ihr Anliegen darauf hinaus, in Ihre Krankenakte Einsicht zu erhalten. Das muss ein Arzt jedem Patienten kostenlos ermöglichen. Bestehen Sie also auf eine kostenlose Einsicht und drohen Sie ggf. damit, sich bei der zuständigen Ärztekammer zu beschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Lieber Tom75my,
ich würde gar nichts zahlen, die Kosten sind sehr hoch. Ihr Fehler war sich an den Arzt zu wenden und so offen über die Steuererklärung zu berichten, er kam natürlich auf die Idee zuverdienen. Haben Sie ein Heftchen nicht dabei gehabt, wo die jährliche Untersuchung beim Zahnarzt sofort nach dem Besuch, von den Helferinnen vorne, eingetragen wird? Kopie davon machen!

Falls es kein Untersuchungstermin war, sondern wegen Beschwerden, dann brauchen Sie natürlich einen Nachweis. Die Damen vorne bitten den Besuch beim Zahnarzt auszudrucken, sie haben alle Ihre Besuche im PC gespechert. Mein Hausarzt gab mir keine ausformulierte Bescheinigungen raus, ich habe den gar nicht danach gefragt. Seine Helferinnen druckten mir die Besuche in der Praxis, ohne Aufwand und ganz ohne Kosten, aus. Versuchen Sie es doch, wenn es nicht gehen sollte, gibt es immer noch die Krankenkasse die uns berät und unterstützt.

In Liebe Licht10

Es wird immerhin eine Leistung erbracht.

Du wirst doch wissen, wann und wie oft Du beim Zahnarzt warst!
„Euronen“, was ist das für eine Währung?
MfG

Toller Zahnarzt! Den besucht man doch bei sowas gerne wieder, oder?

Mit diesem Hintergrund dort einfach mal freundlich anrufen(!) und nachfragen. Im Voraus so viel zu verlangen finde ich dreist, aber sicherlich darf man für Dienste jeder Art Geld verlangen. Ob dies ggf. Wucher u deswg. nichtig ist, ist fraglich.
Sicher kann man klagen, aber wieso nicht erst einmal außer gerichtlich sich um eine unkomplizierte und einfache Lösung bemühen.

Und für die Zukunft: selbst Buch führen! :wink: